Zoff um Baudenkmal in Rodgau: Besitzer darf sein Haus nicht abreißen

In Rodgau steht ein renovierungsbedürftiges Fachwerkhaus. Der Besitzer möchte es abreißen, doch der Denkmalschutz verbietet es ihm. Jetzt kommt Schwung in den Fall.
Rodgau – Zeichnet sich für das Immobilienproblem von Heinz Hartmann nun doch eine Lösung ab? Zumindest hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen einen fünfstelligen Betrag in die Hand genommen und damit die Projektstudie eines Reinheimer Architekturbüros zum Zustand, zu Sanierungsmaßnahmen und -methoden und möglichen Nutzungen des Fachwerkhauses Nieuwpoorter Straße 114 bezahlt. Seit 1977 ist das an einer Seite abgesackte Baudenkmal im Besitz der Familie Hartmann. Heinz Hartmann möchte es abreißen, der Denkmalschutz verbietet ihm das. Das Gebäude muss erhalten werden – koste es, was es wolle. Der Konflikt schwelt seit Jahrzehnten.
Der gelernte Kfz-Elektriker-Mechanikermeister weigert sich, größere Summen in die Ruine zu stecken, die seit mehr als 40 Jahren nicht mehr bewohnt ist. Notdürftig gesichert hat er sein Erbe schon. Etwa mit großen Planen an der Straßenseite, weil dort Fassadenstücke herausgebrochen waren. „Grundsätzlich nehme ich aber kein Geld mehr in die Hand“, beharrt der 73-Jährige auf seinem Standpunkt. Die Ruine werde ihn sonst womöglich in den Ruin treiben.

Gewaltige Sanierungskosten für denkmalgeschütztes Haus in Rodgau
Bei einem Ortstermin stellte der frühere Bundeswehr-Fuhrparkleiter gegenüber dem Landesamt seine Position nochmals unmissverständlich fest. Das Landesamt beauftragte daraufhin den Architekten. Dessen detaillierte Studie dient möglichen Käufern nun als Orientierung, was auf sie zukommt. Das ist beträchtlich: Die Sanierungskosten bewegen sich – je nach Anspruch – zwischen 370 000 und 685 000 Euro. Hinzu käme der Kaufpreis für das 171 Quadratmeter große Grundstück. Den beziffert das Landesamt auf seiner Internetseite mit 80 000 Euro (Verhandlungsbasis). Dort wird das Objekt zum Kauf angeboten. Für den denkmalpflegerischen Mehraufwand bei der Sanierung seien Landeszuschüsse möglich.
In seinem Exposé kommt der Architekt zu dem Schluss, die derzeit weder innen noch außen verkehrssichere Immobilie sei zuletzt wohl vor 100 Jahren „tiefgreifend“ saniert worden. Die Schäden seien beträchtlich und für Laien „beeindruckend“. Dass 100 Jahre so gut wie nichts passiert ist, sei allerdings auch eine Chance. Denn im aktuell unverbauten Zustand könnten die Schäden gut lokalisiert und eingegrenzt werden. Alle Probleme ließen sich „mit vertretbarem Aufwand“ beheben.

Jahrzehnte langer Kampf um Abriss des geschützten Hauses in Rodgau
Entscheidend sei hierbei der Anspruch, dem die Sanierung und das Haus später genügen sollen. Mindestens müssten 370 000 Euro investiert werden. Das zweigeschossige Haus mit Satteldach sei um 1623 als Bestandteil einer Hofanlage in ausgesprochen guter Holzqualität gebaut worden. Das sei wohl auch der Grund dafür, dass die Liegenschaft trotz aller Mängel „immer noch standsicher ist“. Es sei empfehlenswert, das Objekt anzuheben, um es neu auszurichten und vorteilhaftere Raumhöhen zu erreichen. Die Wohnfläche könne bis zu 132 Quadratmeter betragen.
1977 hatten die Eltern von Heinz Hartmann das Gebäude von einer Froschhäuser Familie gekauft, als es noch nicht unter Schutz stand. Dazu kam es erst im Juli 1980. Damals sollte es – so wie ein Nebengebäude zuvor – abgerissen werden. Der Stromversorger, der dafür die auf dem Dach befestigten Leitungen abbauen sollte, fragte beim Kreis Offenbach wegen des Abrisses nach – „und das Unglück nahm seinen Lauf“, erinnert sich Heinz Hartmann nur ungern. (Von Bernhard Pelka)
