Neues Zuhause in Hainhausen-West

Vor sechs Jahren war’s noch Wiese: Jetzt ist das Wohngebiet Hainhausen-West zum größten Teil bezogen. Die Käufer städtischer Bauplätze mussten sich verpflichten, spätestens zwei Jahre nach dem Kauf in ihr Eigenheim einzuziehen.
Hainhausen – Rodgau dehnt sich nach Westen aus. Nach den „Bruchgärten“ in Jügesheim (J 41) ist Hainhausen-West (H 17) das zweite Wohngebiet, das die Stadt Rodgau mit der Hessischen Landgesellschaft (HLG) entwickelt hat.
Früher konnte es Jahrzehnte dauern, bis ein Neubaugebiet vollständig bezogen war. Für die Bewohner bedeutete das Staub und Baulärm ohne Ende. Dass es in Rodgau nun schneller geht, liegt nicht zuletzt an der Zusammenarbeit mit der HLG. Die staatliche Treuhandstelle kauft Grundstücke zu einem Einheitspreis an, sorgt für die Erschließung und verkauft die Bauplätze. Das entlastet die Stadt auch finanziell.
Aus Sicht der HLG ist die Arbeit in Hainhausen-West so gut wie abgeschlossen. Das Ergebnis legte der Magistrat kürzlich den Stadtverordneten vor. „Es ist gelungen, das Gebiet H 17 in hoher Qualität und unter Einhaltung des Zeit- und Kostenrahmens zu erschließen“, resümierten die Projektleiter der Landgesellschaft: „Das Baugebiet enthält viel Grün und moderne Strukturen (...). Mit dem Helixpark ist eine herausragende Grünanlage entstanden, die von Bürgern aus dem ganzen Stadtgebiet begeistert genutzt wird.“
Rund fünf Jahre nach der Baufreigabe sind 277 Wohnungen fertig, 24 Grundstücke sind noch unbebaut.
Nicht alle Eigentümer der früheren Wiesen und Felder in Hainhausen-West hatten ihre Grundstücke an die HLG verkauft. Sie bekamen stattdessen Bauplätze bei der Umlegung zugeteilt.
Gut die Hälfte der Wohnbaufläche (57 Prozent) wurde schließlich durch die Hessische Landgesellschaft vermarktet. Eine Vorgabe der Stadt: Wohnen soll nicht zu teuer sein. Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser bot die HLG deshalb für 360 Euro pro Quadratmeter an. Zu diesem Preis gab es erheblich mehr Bewerber als Grundstücke. Die Kriterien zur Vergabe der Bauplätze legte die HLG im Benehmen mit dem Magistrat fest. Drei Bedingungen wurden in den Kaufverträgen festgehalten: Bebauungsverpflichtung, Residenzpflicht und Veräußerungsverbot. Das bedeutet: Die Käufer mussten innerhalb von zwei Jahren in ihr Eigenheim einziehen und mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben. Außerdem darf das Grundstück in den ersten zehn Jahren nicht verkauft werden.
Einkommen und Vermögen der Bewerber spielten beim Verkauf keine Rolle. Die CDU-Stadtverordnetenfraktion hatte das Anfang 2021 für künftige Baugebiete gefordert, fand dafür aber keine Mehrheit. Für Hainhausen-West spielte diese Frage keine Rolle mehr – die Grundstücksgeschäfte waren längst beurkundet.
Auch bei den Grundstücken für Mehrfamilienhäuser legt die HLG einen strengen Maßstab an. Die Gebäude müssen innerhalb von drei Jahren bezugsfertig sein und die Wohnungen müssen vermietet werden. Die durchschnittliche Monatsmiete soll nicht teurer als zehn Euro pro Quadratmeter sein und für zehn Jahre festgeschrieben werden. Bevorzugt werden Bauherren, die das Grundstück nicht voll ausnutzen, eine ausgewogene Wohnungsmischung anbieten, nach ökologischen Grundsätzen bauen oder die Elektromobilität fördern.
Neubaugebiete in Rodgau kalkuliert die HLG seit 2010 nach dem Grundsatz: Wer den Nutzen hat, soll auch die Kosten tragen. Das bedeutet: Die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf decken die Kosten der kompletten Infrastruktur – von Straßen und Rohrleitungen bis zu Grünanlagen und dem Bau der Kindertagesstätte. Die Kalkulation geht auf: Bei Einnahmen von 16,2 Millionen Euro im H 17 bleibt am Ende sogar noch ein kleiner Überschuss von rund 50 000 Euro.

