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Politiker in Rodgau wollen Tierleid verhindern

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Von: Ekkehard Wolf

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Nicht alle Katzen haben es so gut wie diese drei auf einem Foto des Tierschutzvereins Seligenstadt aus dem Jahr 2019.
Nicht alle Katzen haben es so gut wie diese drei auf einem Archivbild des Tierschutzvereins Seligenstadt aus dem Jahr 2019. © privat

Mit einer Katzenschutzverordnung soll die Stadt Rodgau etwas für den Tierschutz tun. Diesen Wunsch äußern die Fraktionen der CDU und des Wählervereins „Zusammen mit Bürgern“ (ZmB) in einem Antrag zum Haushaltsplan 2023. Für anfallende Kosten wollen sie 2 500 Euro bereitstellen.

Rodgau - In Seligenstadt gibt es eine solche Verordnung bereits seit fast zwei Jahren. Sie verpflichtet alle Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Das gilt für alle Katzen ab einem Alter von fünf Monaten, die unkontrolliert im Freien unterwegs sind.

„Der Erlass einer Katzenschutzverordnung sorgt für mehr Tierschutz“, betonen CDU und ZmB in ihrem Antrag. Sie verbinden damit zwei Ziele: Sie wollen die Vermehrung wild lebender Katzen eindämmen und Katzenhalter für das Thema sensibilisieren.

Auf diese Weise könne man viel Tierleid verhindern, ist ZmB-Fraktionsvorsitzender Hans Pickert überzeugt. Er bezieht sich dabei auch auf einen Bericht unserer Zeitung über verwilderte Hauskatzen im Oktober 2022: „Sie haben große Probleme, zu überleben, wenn sie nicht gefüttert und medizinisch betreut werden.“

Seit 2015 können hessische Städte und Gemeinden solche Rechtsverordnungen zur Gefahrenabwehr erlassen. Zuständig dafür ist der Magistrat. Darmstadt war bundesweit die erste Stadt mit einer Katzenschutzverordnung.

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gibt es in Hessen 54 Kommunen mit Kastrationspflicht für Katzen. Seligenstadt ist laut dieser Liste bisher die einzige im Kreis Offenbach. Doch das Thema ist auch in anderen Orten aktuell. So fordert die SPD Mainhausen eine Katzenschutzverordnung in der Gemeinde. In Hainburg haben sich die Grünen des Themas angenommen. Im Main-Kinzig-Kreis sind manche Kommunen schon weiter: Seit August 2022 gilt die Verordnung in Erlensee, seit Januar 2022 in Nidderau.

So eine Verordnung hilft auch den ehrenamtlichen Tierschützern. „Katzen, die wir draußen finden, können wir jetzt nach 48 Stunden kastrieren, chippen und tätowieren, ohne von möglichen Besitzern belangt zu werden“, sagte die stellvertretende Leiterin des Tierheims Seligenstadt im Dezember 2021 gegenüber unserer Zeitung.

In Seligenstadt kann die Stadt fortpflanzungsfähige Freigänger-Katzen auf Kosten des Halters kastrieren lassen, wenn es innerhalb von 48 Stunden nicht gelingt, den Halter zu identifizieren.

„Als Katzenhalter/in (...) gilt auch, wer frei laufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“, heißt es außerdem in der Verordnung aus Seligenstadt. Das ist bei Tierschützern umstritten. So verweist das Internetportal „Politik für die Katz“ darauf, frei lebende Katzen unterlägen dem Fundrecht: „Wenn Privatpersonen oder ein Verein Futterstellen für frei lebende Katzen unterhalten, macht es sie also nicht zum Halter dieser Tiere. (...) Vielmehr übernehmen sie damit eine Aufgabe der Kommune.“ (Von Ekkehard Wolf)

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