Männer finden Frauenleiche in Teich: Ehemann schweigt

Nach dem Fund einer Frauenleiche in Rodgau nahe Offenbach begann nun der Prozess am Landgericht Darmstadt.
Rodgau - Eigentlich wollen die zwei Mitarbeiter der Stadtwerke Rodgau in der Dudenhofener Waldfreizeitanlage „Gänsbrüh“ nur ihre übliche Grünanlagenpflege verrichten. Die muss am Vormittag des 24. November 2020 erst einmal warten. In der Nähe der Grillhütte, an einer Betonrampe, die in den Weiher ragt, entdecken die beiden 37-Jährigen einen weiblichen Körper: „Da haben sie schon wieder eine Schaufensterpuppe abgelegt!“ – Die bei näherer Inspizierung als echter menschlicher Körper erkannt wird: „Das ist keine Puppe!“ Bereits am nächsten Tag wird der 35-jährige Ehemann des Opfers mit dringendem Tatverdacht in Untersuchungshaft gebracht. Nun muss er sich vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt verantworten. Das Ehepaar hat zwei Kinder und wohnte in Hausen.
Am ersten von fünf Verhandlungstagen ist keine Silbe aus dem Mund des Angeklagten zu hören. Verteidiger Onur Türktorun: „Mein Mandant wird sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Zu gegebener Zeit wird er etwas zu seiner Person sagen.“ Damit bleibt der Verdächtige bei seinem seit Beginn der Verhaftung hartnäckigen Schweigen.
Rodgau: Frauenleiche in Teich entdeckt – Prozess am Landgericht Darmstadt
Die Staatsanwaltschaft geht von einer familiären Beziehungstat im Streit aus – die Anklage lautet Totschlag, nicht Mord. Fünfmal soll der Täter die damals 28-Jährige mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen und gewürgt haben, womöglich in der eigenen Wohnung. Dann soll er sie im Kofferraum des Familienautos nach Dudenhofen gefahren und dort abgelegt haben – zirka 60 Meter hinter der verschlossenen Schranke am Heim des Wanderclubs Edelweiß. „Die ist nur mit einem Dreikantschlüssel zu öffnen; Besucher, die zur Grillhütte wollen, müssen durch das Drängelgitter neben der Schranke“, erläutert der Finder der Leiche auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Volker Wagner.
Das Opfer lag zur Hälfte im Wasser, hatte Quetsch-Risswunden am Kopf und soll an einem „zentralen Regulationsversagen“ gestorben sein. Eine Diagnose, die völlig offenlässt, wie es zum Tod kam. Auch ein Ertrinken im Weiher ist nicht ausgeschlossen. Was eine Zuordnung zum Täter zusätzlich erschwert.
Rodgau: Zeugen sagen am Landgericht Darmstadt aus
Direkte Spuren, die zumindest den Transport der Hausenerin im Fahrzeuginneren belegen, gibt es nicht. Dafür aber nicht wenige winzige Blutspuren in der Wohnung und identische Fasern auf den Leggings der Toten und im Kofferraum. Die könnten von einer flauschigen Decke stammen, in die die junge Frau eingewickelt war. Gefunden hat man diesen „Spurengeber“ allerdings trotz sofortiger Durchsuchung nicht – also alles reine Spekulation. So können die beiden LKA-Sachverständigen für DNA- und Faserspuren mit ihren ausführlichen Vorträgen nicht entscheidend zur Aufklärung beitragen.
Rund 50 Zeugen und zwei weitere Gutachter aus Rechtsmedizin und Psychiatrie sollen die Hintergründe während des Prozesses aufdecken. Mit einem Urteil wird bislang in der zweiten Hälfte des Monats September gerechnet. (Silke Gelhausen)