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Ex-Frau bei Messerattacke verletzt

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Von: Stefan Mangold

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Rodgau - Mit einem Messerangriff in Rodgau beschäftige sich das Schöffengericht in Offenbach. Die Frau sagt, ihr früherer Mann habe sie verletzt. Der Angeklagte entgegnet, sie habe ihn mit dem Messer bedroht, er sie lediglich entwaffnet. Im Gerangel habe sie sich verletzt. Von Stefan Mangold

Der Ex-Gatte sieht sich als Opfer. Eigentlich gehe es ums Haus. Das Urteil steht aus. Am 10. Oktober 2017 habe der Angeklagte morgens in seinem Haus in Rodgau seinen sechsjährigen Sohn angeschrien, trägt die Staatsanwältin vor. Daran habe sich ein Streit mit seiner Frau entzündet, der so weit eskalierte, dass die Gattin nicht nur eine fünf Zentimeter lange Schnittverletzung am Kinn davontrug, sondern neben leichten Stichverletzungen am Bauch auch noch eine Fraktur des linken Ringfingers hatte. Außerdem befinde sie sich seitdem in psychotherapeutischer Behandlung.

Der Angeklagte H., den Verteidiger Hans-Gero Schomberg vertritt, verbrachte elf Monate in Untersuchungshaft. Nach dem Vorfall hatte er sich der Polizei gestellt.

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Der 41-Jährige erzählt im Kern eine andere Version als die Staatsanwältin. Was sich deckt: Ja, er habe seinen Sohn angeschrien. Mit seiner Landsmännin und Mutter des gemeinsamen Kindes sei er nur nach muslimischen Recht verheiratet gewesen, sagt der Afghane, für den der Dolmetscher nur hin und wieder ins Dari übersetzen muss. Seine Frau habe ein Obstmesser gegen ihn gerichtet. „Ich bin ein Mann, ich habe keine Angst vor einem Messer“, sagt er. Beim erfolgreichen Versuch, ihr das Messer abzunehmen, sei die Klinge gegen ihr Kinn gerutscht, „ohne Absicht, ich habe sie doch von ganzem Herzen geliebt“.

Schon am Abend zuvor habe es Streit gegeben. Angetrunken sei er nach Hause gekommen, von dem Gefühl bestimmt, „ich bin mit meinem Leben fertig“. Seine Frau hätte schon längere Zeit anderweitige Kontakte geknüpft. Schließlich habe er vor ihr 25 Tabletten geschluckt.

Richter Manfred Beck bohrt nach, um was für Pharmazeutika es sich handelte. Zögerlich spricht H. von Paracetamol und Nierentabletten, gesteht schließlich, er habe die Suizidabsicht nur fingiert. Das hatte sich auch seine Frau gedacht: Auf die Frage von Verteidiger Hans-Gero Schomberg, wie sie ihren Mann mit 25 Tabletten intus habe ins Auto steigen lassen können, antwortete sie, nach einer Kontrolle des Tablettenvorrats habe sie sich in ihrem Verdacht bestätigt gefühlt, „dass er neben zwei Paracetamols nur Kaugummis schluckte“. Die 45-Jährige vertritt Anwalt Dr. Saleh R. Ihwas in der Nebenklage.

Ihre 20-jährige Tochter, ebenso wie der 25-jährige Sohn aus einer anderen Beziehung stammend, konstatiert, der Angeklagte habe einen Hang zum Melodramatischen. Er sei nicht damit zurecht gekommen, dass eine Frau ihn nicht mehr will. Die Geschwister sagen ohne Belastungseifer aus.

An dem Morgen habe die Mutter laut um Hilfe gerufen, erinnert sich die 20-Jährige. Sie sei herbeigeeilt, habe sich zwischen sie und H. gestellt, wobei sie am Ellenbogen eine kleine Stichverletzung davon getragen habe: „Ich dachte, der bringt sie um.“ Ihre Mutter sei auf die Toilette geflüchtet, H. ihr erst hinterher, bevor er schließlich das Haus verließ. Mit ihm habe es schon länger keine Kommunikation mehr gegeben. Sie habe gehofft, dass es zur finalen Trennung kommt, „was bringt es, jemanden im Haus zu haben, auf den man sich nicht verlassen kann“.

Besonders schlimm sei es für sie gewesen, vom Ende der U-Haft des H. zu erfahren, „ich schloss erst mal alle Türen ab und ließ die Rollläden runter“. Anwältin Angela Gräf-Bösch vertritt die Tochter in der Nebenklage.

Der Angeklagte nennt die Immobilie als Grund, warum seine Ex-Frau ihn anschwärze. Obwohl nur er im Grundbuch stehe, habe sie das Haus ohne seine Zustimmung annonciert. Sie bestreitet das nicht. Man habe schon seit über zwei Jahren von Tisch und Bett getrennt gelebt. Es wäre sinnvoll, das belastete Haus zu verkaufen.

Das Messer lässt sich nicht mehr auffinden. H., der es seiner Frau weggenommen haben will, erklärt, es aus dem Autofenster geworfen zu haben. Der Prozess findet demnächst seine Fortsetzung.

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