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Polizei konfrontiert Gaffer nach tödlichem Unfall auf B45: „Würden Sie auch gerne so gefilmt werden?“

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Von: Julius Fastnacht, Melanie Gottschalk

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Ein Rettungswagen steht neben dem Standstreifen der B45, im angrenzenden Straßengraben liegt ein schwer beschädigtes Unfallauto.
Bei einem Unfall auf der B45 ist am Mittwochabend (06.04.2022) ein Mensch gestorben. © Skander Essadi/5vision.media

Ein Auto prallt auf der B45 bei Rodgau mit einem Lkw zusammen. Der Fahrer des Wagens wird bei dem Unfall so schwer verletzt, dass er stirbt.

Rodgau/Offenbach - Auf der B45 bei Rodgau* (Kreis Offenbach) ist es am Mittwochabend (06.04.2022) zu einem tödlichen Verkehrsunfall gekommen. Die Bundesstraße musste für mehrere Stunden voll gesperrt werden.

Wie die Polizei mitteilte, ereignete sich der Unfall auf der B45 bei Rodgau gegen 18.25 Uhr. Der 26 Jahre alte Fahrer eines schwarzen BMWs aus dem Landkreis Offenbach befuhr demnach die B45 in Fahrtrichtung Dieburg. Ersten Ermittlungen zufolge zog der BMW zwischen den Anschlussstellen Rodgau-Weiskirchen und Rodgau-Jügesheim auf den Standstreifen und prallte dabei gegen einen Sattelzug, der auf der rechten Spur fuhr. Daraufhin landete der Wagen im angrenzenden Straßengraben.

Tödlicher Unfall auf der B45 bei Rodgau: Gutachter soll Unfallursache klären

Der 26 Jahre alte Fahrer des schwarzen BMWs wurde dabei so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Wie genau es zu dem Unfall kam, ist laut Polizei Gegenstand der Ermittlungen. Auch ein Gutachter wurde hinzugezogen. Der Sachschaden wird auf rund 100.000 Euro geschätzt. Die B45 bei Rodgau im Kreis Offenbach musste für die Bergungs- und Aufräumarbeiten bis 22.30 Uhr voll gesperrt werden.

Wie aus Aufnahmen der Hessenschau hervorgeht, kam es bei den Bergungsarbeiten zu einem weiteren Vorfall. Ein Gaffer passierte die Unfallstelle - und nahm dabei wohl ein Handyvideo vom Unfallort auf.

Tödlicher Unfall auf der B 45 bei Rodgau: Rechtliche Konsequenzen für Gaffer sind möglich

Anwesende Polizeibeamte zogen den Fahrer daraufhin aus dem Verkehr und richteten klare Worte an ihn: „Finden Sie das gut oder was, finden Sie das schön? Würden Sie sich auch freuen, wenn Sie jetzt verletzt am Boden liegen und Sie dabei jemand filmen würde?“, ist in den Aufnahmen zu hören.

Das Polizeipräsidium Südosthessen prüfe nun weitere rechtliche Konsequenzen für den Mann. Gaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit und unter bestimmten Umständen sogar ein Straftat dar: Von einer mündlichen Verwarnung bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren reicht der Strafenkatalog. (msb/juf)

Erst kürzlich kam es auf der B45 zu einem schweren Unfall. Ein Lkw krachte dabei in ein Baustellenfahrzeug*. *op-online.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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