Schnellladen für E-Autos aller Marken

Der geplante Schnellladepark des Tesla-Konzerns in Rodgau soll für Elektrofahrzeuge aller Marken nutzbar sein. Das teilte der Magistrat auf eine Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion mit. In 15 Punkten hatten die Christdemokraten den Tesla-Deal der Stadtwerke Rodgau Energie GmbH (SWR.E) kritisch hinterfragt.
Dudenhofen - Vor einigen Monaten hatten die Stadtwerke-Tochter und die Tesla Deutschland GmbH eine Absichtserklärung („Letter of Intent“) über den Bau eines Ladeparks mit bis zu 40 Hochleistungs-Ladesäulen unterschrieben. Als Standort ist das geplante Gewerbegebiet D 30 gegenüber dem VGP-Gewerbepark vorgesehen. Dort planen die Stadtwerke auch ihre Wasserstofftankstelle.
Die Partnerschaft mit Tesla ist nicht das Ergebnis einer gezielten Auswahl, wie die CDU-Anfrage ans Licht brachte. „Es fand kein Auswahlverfahren statt“, antwortete der Magistrat. Vielmehr habe Tesla nach einem Grundstück zum Bau eines Ladeparks gefragt. Das städtische Unternehmen SWR.E sei bereit, eine solche Fläche zum marktüblichen Preis zu vermieten.
Laut Vereinbarung übernimmt Tesla sämtliche Kosten: von der Planung und Erschließung über Bau und Betrieb bis zur Instandhaltung. Die Stadtwerke-Tochter stellt Toiletten und einen Kaffee-/Snack-Verkauf bereit. Tesla verpflichtet sich, den elektrischen Strom exklusiv von der Energieversorgung Rodau (EVR) GmbH zu beziehen.
Bedenken der CDU-Fraktion, dass Tesla-Fahrer an den Ladesäulen bevorzugt würden, sind nach Ansicht des Magistrats nicht berechtigt. „Alle Elektro-Fahrzeuge mit einem CCS-Stecker können die Schnellladesäulen nutzen“, betont der Magistrat. Dies gelte auch für Fahrzeuge anderer Hersteller. Bei starker Frequentierung der Ladesäulen würden Tesla-Autos nicht bevorzugt, sondern „reglementiert“. Den Preis des getankten Stroms lege jeder Anbieter selbst fest. Die EVR strebe an, dass auch ihre Rodaustrom-Ladekarten dort akzeptiert werden.
Vorteile für die Stadt Rodgau erwartet der Magistrat vor allem durch den Stromverkauf an Tesla; die Stadt hält indirekt 51 Prozent an der EVR. Weitere Einnahmen seien aus der Gewerbesteuer und aus der Verpachtung des Grundstücks zu erwarten.
Aber ist eine große Schnellladestation an der Kreisquerverbindung überhaupt sinnvoll? Der geplante Standort liege weder an einer Autobahnraststätte noch an einem Einkaufszentrum, gibt die CDU-Fraktion zu bedenken. Der Magistrat verweist auf eine Standortanalyse, die in Zusammenhang mit der geplanten Wasserstofftankstelle erarbeitet wurde. Darin hatte die Hochschule Rhein-Main bestätigt, dass das Gewerbegebiet D 30 auch für den überregionalen Verkehr sehr gut erreichbar sei.
Als rein hypothetisch bewertet der Magistrat die Sorge der CDU-Fraktion, dass beim gleichzeitigen Betrieb aller 40 Schnellladesäulen bis zu 14 Megawatt an elektrischer Leistung notwendig seien. Tesla benötige nach eigenen Aussagen einen Anschlusswert von etwa 3,5 Megawatt; „dabei wird ein Lastenmanagement eingesetzt, das die benötigten Lasten verteilt“. Es sei Sache des Betreibers Tesla, sich um den Anschluss ans Stromnetz zu kümmern und die Kosten zu übernehmen.
Den genauen Wortlaut des „Letters of Intent“ (LOI) gab der Magistrat nicht preis. Das Papier sei „nicht für die Öffentlichkeit gedacht“, erfuhr die CDU-Fraktion auf Anfrage. Das Vorhaben unterliege außerdem „den Kommunikationsrichtlinien von Tesla“.