Wer nicht lädt, muss weg

Ob Versehen oder Absicht: 55 Euro Bußgeld müssen Autofahrer bezahlen, die fälschlicherweise auf Carsharing-Stellplätzen oder an Elektro-Ladesäulen parken. Dieser Betrag gilt seit 8. November. Nicht allen Fahrern ist klar, was die neuen Verkehrszeichen bedeuten. Das kann zum Beispiel zu Problemen führen, wenn ein Carsharing-Nutzer sein Fahrzeug zurückbringen will und der Stellplatz belegt ist.
Rodgau - Neben versehentlichen Parksündern gibt es auch bewusste Falschparker. Sie blockieren die Ladesäulen mit herkömmlichen Autos. Gegen zwei solcher Zeitgenossen hat die Stadt Rodgau vor Gericht gewonnen. Sie hatten sich als notorische Falschparker erwiesen; ihre Fahrzeuge wurden abgeschleppt, nachdem sie zum wiederholten Mal auf E-Auto-Plätzen standen.
Wer darf auf einem Carsharing-Stellplatz parken?
Diese Stellplätze sind ausschließlich für Carsharing-Autos reserviert. Dort dürfen Fahrzeuge aller Carsharing-Anbieter parken. Ein Carsharing-Ausweis muss sichtbar im Fahrzeug liegen. Darauf kann aber verzichtet werden, wenn aufgrund der Werbung auf dem Auto klar ist, dass es sich um ein Carsharing-Fahrzeug handelt. Falls der Stellplatz zusätzlich das Verkehrszeichen für E-Autos aufweist (wie in Rodgau üblich), dürfen dort nur elektrisch betriebene Carsharing-Autos parken.
Darf man dort andere Elektro-Autos aufladen, wenn der Carsharing-Platz frei ist?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Wer darf an einer Ladesäule parken?
Diese Stellplätze sind für Elektroautos während des Ladevorgangs reserviert.
Wie kann man verhindern, dass ein E-Auto eine Ladesäule zu lange blockiert?
Manche Ladesäulen-Betreiber berechnen ihren Kunden eine Zeitgebühr, sobald der Akku voll ist. In Rodgau ist das zurzeit aber nicht so. Manche Städte begrenzen die Ladedauer per Parkscheibe, zum Beispiel Seligenstadt.
Wie oft kommt es vor, dass ein Carsharing-Auto nicht an seinem Standort zurückgegeben werden kann, weil der Stellplatz belegt ist?
Bei den Carsharing-Fahrzeugen der Energieversorgung Rodau (EVR) ist das laut Geschäftsführer Markus Ebel-Waldmann bisher nur „sehr vereinzelt“ der Fall,
Was muss der Nutzer in diesem Fall tun?
Falls beide Ladepunkte des Carsharing-Standorts belegt sind, besteht die Möglichkeit, auf eine Ladestation in der Nähe auszuweichen. Sie kann über das Navigationssystem des Autos ausgewählt und angesteuert werden. In Rodgau ist die nächste Ladesäule nur ein paar Gehminuten vom Carsharing-Standort entfernt. Markus Ebel-Waldmann: „Es kommt nur extrem selten vor, dass ein E-Fahrzeug nicht geladen werden kann, zum Beispiel, wenn beide Ladepunkte sowie umliegende Ausweichstandorte belegt sind.“
Welche anderen Probleme treten beim Carsharing auf?
Ebel-Waldmann: „Naturgemäß gibt es bei der Einführung von neuen Mobilitätskonzepten immer Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Wenn wir vor in der Vergangenheit solche Herausforderungen hatten, beispielsweise Hygienekonzepte in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, hatten wir stets Lösungen gefunden, die von den Nutzerinnen und Nutzern goutiert wurden. Die hohen Buchungszahlen belegen, dass das Angebot der EVR sehr gut angenommen wird.“
Gibt es in Rodgau genug öffentliche Ladesäulen für E-Autos?
Ebel-Waldmann: „Die EVR ist Vorreiterin der E-Mobilität und baut sukzessive das öffentliche Ladenetz in Rodgau aus. Das gilt im Besonderen, wenn die Auslastung der vorhandenen öffentlichen Ladesäulen steigt. Damit versuchen wir, das Angebot an Lademöglichkeiten permanent und bedarfsgerecht auszubauen.“