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Rödermark: Acht Jahre Haft für Mord an Freundin

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Von: Stefan Mangold

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Die beiden Frauen wären sich am besten nie begegnet. Die 21-jährige C. tötete am 18. September vorigen Jahres in Rödermark-Urberach ihre gleichaltrige Freundin mit einem Messerstich ins Herz. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilte sie jetzt wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren.

Rödermark - Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sie wegen Totschlags angeklagt. Doch Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler plädierte auf Mord und besagte acht Jahre: Mordmerkmale hätten sich während des Prozesses herauskristallisiert. Rechtsanwältin Waltraut Verleih, die Vertreterin der Nebenklage, benannte kein Strafmaß. Eltern und Geschwistern sei es darum gegangen, den Tathergang zu rekapitulieren.

Rechtsanwalt Frank M. Peter, der Pflichtverteidiger, konstatiert: „Was passierte, ist die Schuld der Angeklagten, von niemandem sonst.“ Ihm gehe es darum, das Geschehnis zu erklären.

Peter spricht von Eifersucht auf beiden Seiten, vom Wechselbad aus Streit und Versöhnung, Gewalt und Entschuldigung, „eine toxische, problematische Beziehung“. Der Anwalt erwähnt den Zeugen, der von einem blau geschlagenen Auge der angeklagten C. erzählte. Die Beziehung zwischen seiner Mandantin und der Getöteten sei nicht beendet gewesen, „sie schliefen während ihrer zwei Wochen Quarantäne nach wie vor nebeneinander“. Die Angeklagte habe in der Tatnacht eifersüchtig reagiert, als sie ihre Freundin mit deren mutmaßlichen Geliebten am Handy schreiben sah.

Peter plädiert wegen Totschlags auf fünf Jahre Gefängnis. Wenn die Angeklagte ihre Freundin tatsächlich hätte umbringen wollen, dann hätte sie nicht nur einmal zugestochen. Außerdem habe sie unmittelbar nach der Tat den Rettungswagen gerufen.

Peter sieht eine positive Sozialprognose. C. wolle im Gefängnis eine Ausbildung absolvieren und kümmere sich vorbildlich um ihren Sohn im Säuglingsalter.

Die Angeklagte entschuldigt sich in ihrem Schlusswort noch einmal mit tränenerstickter Stimme bei den Angehörigen: „Ich habe das Leben eines geliebten Menschen beendet und wünschte, ich könnte das rückgängig machen.“

Der Vorsitzende Richter Marc Euler spricht für Mord acht Jahre Jugendstrafe aus. Zehn wären möglich gewesen. „Wenn Sie zwei Monate älter gewesen wären, hätten wir über lebenslänglich nicht diskutiert.“ So aber könne das Gericht noch eine Unreife in der Entwicklung der damals Zwanzigjährigen annehmen.

Euler beleuchtet das Parallelverhältnis zu einem jungen Mann, dem Vater ihres Sohnes: „Sie blieben öfter ein, zwei Nächte weg, einen Grund zur Eifersucht hatten Sie also nicht.“ Es sei verständlich, dass sich ihre Freundin deshalb umschaute und schließlich mit einer Kollegin eine Affäre begann: „Sie hätten Ihre Unehrlichkeit wegen Ihrer Schwangerschaft doch nicht mehr lange vertuschen können.“

Euler erwähnt auch die Textnachricht, die der Freund der Angeklagten einen Monat vor der Tat schrieb. Darin rät er, mit einem spitzen Gegenstand zuzustechen, „dann kannst Du es wie Notwehr aussehen lassen“. Ein Mosaikstein, der auch zur Mordanklage führte. Als Jugendliche war die Angeklagte außerdem schon einmal wegen eines von Eifersucht getriebenen Messerangriffs auf dem Schulhof aufgefallen, den Umstehende verhindern konnten.

Euler sieht neben ungerechtfertigter Eifersucht auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: „Ihre Freundin rechnete nicht mit einem Angriff.“.Das lasse sich auch an der Aussage der C. ablesen, ihre Freundin habe nach dem Stich in Herz konsterniert „Bist Du behindert?“ von sich gegeben. Euler resümiert, „das ist keine Tragödie, wie ihr Anwalt sagt, sondern ein Verbrechen“. Eine junge Frau sei tot, „die nichts mehr kann, keine Partnerin finden, keine Familie gründen. Dafür müssen Sie jetzt büßen“. (Stefan Mangold)

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