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Mann soll Stiefenkelin missbraucht und ihr Pornos gezeigt haben

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Von: Stefan Mangold

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Ein 64-Jähriger aus Rödermark (Kreis Offenbach) soll sich an seiner Stiefenkelin vergangen haben. Er sieht sich als Opfer einer Verschwörung.

Rödermark - Ein Mann aus Rödermark (Kreis Offenbach) soll in seinem Haus über einen längeren Zeitraum ein Mädchen aus der Familie missbraucht haben. Am ersten Tag des Prozesses, den die 10. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt eröffnete, bestritt der einschlägig vorbestrafte Mann alle Vorwürfe. Dieser Gefängnisaufenthalt sei das Ergebnis einer Verschwörung gewesen.

Staatsanwältin Louisa Gärtner klagt den 64-Jährigen an, sich von 2019 bis 2021 mehrfach an seiner damals zwischen sechs- bis achtjährigen Stiefenkelin vergangen zu haben. Das Kind habe öfter beim Versteckspiel einen Schrank im ersten Stock genutzt und die Schiebetüre einen Spalt offen stehen gelassen. Ihr Stiefgroßvater habe sich davor ausgezogen. Das Mädchen habe die Türe aus Ekel zu-, der Opa sie wieder aufgeschoben und vom Kind verlangt, sein Geschlechtsteil anzufassen. Außerdem soll der Mann dem Kind Pornofilmsequenzen auf seinem Smartphone gezeigt haben.

Missbrauchsfall in Rödermark (Kreis Offenbach): „Habe ja eine Vorbelastung“

Der Angeklagte, den Rechtsanwältin Astrid Zeidler verteidigt, bestreitet die Vorwürfe. Er habe vielleicht einmal nicht wahrgenommen, dass ihn die Enkelin beim Umziehen beobachten konnte: „Ich bin extrem schwerhörig und merke nicht, wenn sich noch jemand im Raum befindet.“ Pornofilme habe er ihr nie vorgeführt.

„Ich habe ja eine Vorbelastung“, antwortet der Angeklagte, der schon einmal wegen Sexualdelikten an Minderjährigen mehrere Jahre im Gefängnis saß, auf eine Frage von Richter Jens Aßling. Der 64-Jährige spricht von einem Fehlurteil. Er sei Opfer einer Verschwörung seiner Ex-Gattin geworden.

Kind Missbrauch (Symbolbild)
Vor dem Landgericht in Darmstadt muss sich ein vorbestrafter Mann in einem Missbrauchsfall, in dem ein Kind das Opfer war, verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe. (Symbolbild) ©  Jussi Nukari/Lehtikuva/dpa

Aßling fragt, warum er aus einem rein mit männlichen Mitgliedern besetzten Club rausgeflogen sei. Wieder erzählt der Angeklagte etwas von falscher Beschuldigung. Er habe sich der Tochter eines Club-Kameraden nicht unsittlich genähert. „Warum trifft es denn immer Sie?“, will Aßling wissen. In seinem Prozess von 2014 hätten mehrere Mädchen ausgesagt, die einander nicht kannten. „Ich habe wohl den Schwarzen Peter gezogen“, vermutet der Angeklagte. Seine Rechtsanwältin Astrid Zeidler konkretisiert, „wenn der Ruf erst ruiniert ist, kommt eines zum anderen“.

Missbrauchsfall aus Rödermark (Kreis Offenbach): Mädchen entwickelt Waschzwang

Die Mutter des Mädchens, die sich von Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch vertreten lässt, sagt aus, ihre Tochter sei etwa alle zwei Wochen während der Besuche bei ihrem Ex-Mann zu den Großeltern gefahren. Sie habe von der Vorstrafe des Stiefgroßvaters gewusst. Der Geschichte von der Verschwörung sei ihr Spanisch vorgekommen. Sie habe aber den Kontakt zur Oma nicht torpedieren wollen. Mit ihrem Ex-Mann habe sie deshalb abgesprochen, „dass er die beiden Kinder keinen Moment aus den Augen lässt“.

An ihrer Tochter seien ihr Veränderungen aufgefallen. „Sie zog sich nicht mehr vor mir um, entwickelte einen Waschzwang und knirschte sich nachts drei Zähne kaputt“, schildert sie im Zeugenstand. Ihre Tochter hätte einer Freundin einmal erzählt, sie wünsche sich einen Opa, dem sie nicht an den Penis fassen müsse. So sei alles in Rollen gekommen.

Missbrauchsfall im Kreis Offenbach: Sonst geduldiger Richter verliert beinahe die Fassung

Am Ende war es der neue Mann der Mutter, der auf die nächste Polizeistation lief und den Angeklagten anzeigte. Der Zeuge erzählt, den Angeklagten nur einmal getroffen zu haben, „ein redseliger, ordinärer Typ, der austariert, wie weit er gehen kann“.

Die Frau des Angeklagten und leibliche Großmutter des Opfers sagt etwas, das sogar den sonst so geduldigen Richter Aßling beinahe aus der Fassung bringt: Die Frau erklärt zum einen, weder von den aktuellen Vorwürfen noch von den Details des damaligen Urteils etwas Genaues zu wissen: In die Akten habe sie nicht geschaut. Sie habe nur so einen Stapel abgehefteter Papiere bekommen: Auf denen stand „Im Namen des Volkes.“ (Stefan Mangold)

Parallel läuft am Landgericht in Hanau ein aufsehenerregender Prozess. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gemeinschaftlichen Mordes Anklage erhoben. Das Urteil soll in Kürze fallen.

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