Doppelstrategie im Zuschuss-Streit

Rödermark (lö) - Die Stadt beugt sich zunächst der Forderung des Landes und hebt die Verkehrsbeschränkungen in drei wichtigen innerörtlichen Verbindungsstraßen auf. Damit will sie die Rückzahlung von 1,3 Millionen Euro an Zuschüssen verhindern.
Gleichzeitig klagt sie gegen das Land, um Tempo 30 und rechts vor links wieder einführen zu können. Diese Doppelstrategie hat der Magistrat am Montag beschlossen, teilte Bürgermeister Roland Kern (AL) mit.
Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr die Zuschüsse für Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße beanstandet: Geschwindigkeitsbeschränkung und die Rechts-vor-links-Regelung verstoßen gegen die Förderrichtlinien für wichtige Verbindungen. Die Stadt solle bis 30. Juni entweder ihre Verkehrsregeln der Rechtsauffassung des Landes anpassen oder eine Millionen Euro Zuschuss plus 300 000 Euro Zinsen zurückzahlen. Mit ähnlichen Forderungen sah sich auch die Stadt Dietzenbach konfrontiert.
Kern hatte das Land sowohl in einem Brief als auch bei einer Erörterung in Wiesbaden aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu überdenken: Seiner Ansicht nach waren Tempo-30-Zonen beim Umbau der Straßen noch kein Hindernis für Zuschüsse gewesen. Außerdem seien die drei Straßen nicht trotz, sondern gerade wegen der Beschränkungen wichtige Verbindungen innerhalb der Stadtteile. Doch das Land blieb hart.
Daher beschloss der Magistrat, die Auflagen bis 30. September zu erfüllen. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, wie Kern betonte. Neue Schilder sollen zuerst in der Odenwaldstraße aufgestellt werden, Freiherr-vom-Stein- und Babenhäuser Straße sollen folgen. 30 000 Euro stehen dafür im Haushalt bereit. Kern geht jedoch davon aus, dass das Ganze wesentlich billiger umzusetzen ist. An gefährlichen Punkten werde die Stadt aber Tempo 30 beibehalten - was das Land auch ausdrücklich erlaubt.