Schwerkrankes Ehepaar verzweifelt: Jetzt droht die Räumungsklage

Nachdem einem schwerkranken Ehepaar aus Rödermark die Wohnung gekündigt wurde, haben sie jetzt auch noch eine Räumungsklage bekommen. Die Verzweiflung ist groß.
Rödermark – Fast genau vor einem Jahr haben wir über die Eheleute Heide und Horst Krüger berichtet. Damals hatte ihr Vermieter ihnen nach 48 Jahren Mietdauer gekündigt. Die schwer kranken Senioren haben seither versucht, eine neue Wohnung zu bekommen – ohne Erfolg. Die Verzweiflung in ihnen wächst von Tag zu Tag. Zumal sie jetzt auch noch eine Räumungsklage bekommen haben.
„Ich brauche 72 Schlaftabletten“, spricht Heide Krüger offen über ihren düstersten Gedanken. Die Verzweiflung in ihr und in ihrem Mann Horst wächst, weil ihr Vermieter der fristgerechten Kündigung ihrer Vierzimmerwohnung (85 Quadratmeter) unlängst eine Räumungsklage hinterhergeschoben hat. Am 13. Oktober ist deswegen Gütetermin vor dem Amtsgericht in Langen. Warum es dem Vermieter so bitterernst ist, war über dessen Anwalt von der Rödermärker Kanzlei Kutschka & Kollegen nicht zu erfahren: Urlaub.
Rödermark: Schwerkrankem Ehepaar wird nach Kündigung Wohnungssuche erschwert
Seit der Kündigung, die zum 31. Juli 2021 hätte wirksam werden sollen, hat Heide Krüger mehrere Wohnungen besichtigt, die barrierefrei und mit Aufzug sein sollten. Da sie auf den Rollstuhl angewiesen ist (Pflegegrad 3, ihr Mann hat Pflegegrad 5), war das jedes Mal eine Tortur, die nur mit Caritashilfe und dem Engagement einer freundlichen Nachbarin zu bewältigen war. Ergebnis: Eine von der Stadt angebotene Bleibe war zu klein (48 Quadratmeter), eine Dietzenbacher Wohnung ebenfalls. Bei einer Besichtigung in Rollwald hatte der Makler keinen Schlüssel dabei und behauptete später am Telefon, man habe inzwischen anderweitig vermietet.
Wohnung Nummer vier in Waldacker wäre zwar ein Traum gewesen. Nur der Vermieter sperrte sich dagegen, dass die Krügers im Bad und im Flur Haltegriffe und Handläufe anbringen lassen, um sich bei Bedarf besser festhalten zu können. Über Makler im Internet kamen etwa acht Absagen per Mail oder Telefon, ohne dass ein Termin zustande gekommen wäre. Heide Krüger ist bitter enttäuscht: „Die wollen keine Kranken und Alten.“ Der Anwalt des Vermieters sieht das anders. In einem Schriftsatz formuliert er: „Nichts war den Beklagten gut genug.“ Dabei habe sich sogar der Bürgermeister eingeschaltet.

Solidarität gab es inzwischen jede Menge: VdK, Caritas, ein Handyladenbesitzer aus der Nachbarschaft, eine Freundin von gegenüber: Alle wollen nur das Beste. Wäre betreutes Wohnen eine Lösung? Die Krügers hoffen unterdessen auf Fortsetzung ihres Mietvertrags. (Bernhard Pelka)