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Rödermark: Stadt fördert Entsiegelung von Gärten und Höfen

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Von: Michael Löw

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Ökologischer Schwachsinn sagen die einen, pflegeleicht sagen die anderen: Schottergärten sind in Neubaugebieten verboten. In alten Ortslagen fördert die Stadt deren Beseitigung.
Ökologischer Schwachsinn sagen die einen, pflegeleicht sagen die anderen: Schottergärten sind in Neubaugebieten verboten. In alten Ortslagen fördert die Stadt deren Beseitigung. © Carmen Jaspersen/dpa

Neun eng beschriebene DIN A4-Seiten mit zehn Punkten und 41 Unterpunkten: Die „Ergänzten Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zu Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen“ sollen Hausbesitzer animieren, Schotter- und Betonpflastergärten aufzubrechen.

Rödermark - Die FDP befürchtet indes, dass die Stadt ein Bürokratiemonster auf ihre Bürger loslässt. Das wollen die Freidemokraten zähmen. Sprich: um einige (Unter-)Punkte reduzieren.

Gärten, die nur aus Steinen bestehen, verdienen ihren Namen nicht. Darüber waren sich in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung alle Parteien einig. „Gegen die Aufheizung unserer Städte hilft nur Grün“, brachte Reimund Butz (Andere Liste) die Sache auf den Punkt. Klimaschutz ist auch das Argument, mit dem Schottergärten in Neubaugebieten von vornherein verboten sind.

Bleiben also überwiegend gepflasterte Einfahrten, Höfe mit Verbundsteinen oder andere versiegelte Flächen in alten Ortslagen. Deren Beseitigung würde die Stadt mit bis zu 50 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 5 000 Euro pro Grundstück fördern. Bei einer Teilentsiegelung ist der Zuschuss geringer (20 Prozent, 1 000 Euro). Gedeckelt ist der Fördertopf dieses Jahr bei 30 000 Euro. Auch übers Geld wurde im Parlament nicht groß diskutiert.

FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner kritisierte aber die Bürokratie, die mit einem Förderantrag verbunden ist. Eine Voraussetzung: „Für Garten-Landschafts-Arbeiten sind mindestens drei Vergleichsangebote von fachkundigen und leistungsfähigen Bietern je Gewerk anzufordern.“, steht im ersten Satz des Absatzes drei im Paragrafen acht. Kein Wunder also, dass Werner besagtes Bürokratiemonster auf die Rödermärker zurennen sah.

Die Entsiegelung von Pflasterflächen sei nicht ewig teuer, deshalb würden viele Handwerker erst gar keine Angebote abgeben.

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Björn Beicken, sah noch einen weiteren Vorteil des FDP-Änderungsantrages: Auch die Handwerker können sich Angebote sparen, von denen sie wissen, dass viele nur der Form halber gestellt werden.

Nach Ansicht der Sprecher von FDP und FWR sind die Mitarbeiter der Stadtverwaltung kompetent genug, überteuerte Angebote oder unqualifizierte Firmen zu erkennen.

Sowohl Bürgermeister Jörg Rotter als auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert wiesen auf die zweite Hälfte des Satzes drei im Paragrafen acht hin: „Im Einzelfall können auch Absagen (...) auf Grund von angespannten Marktlagen beziehungsweise Überlastung der Firmen gewertet werden.“ Was allerdings den Bürgern keinen Schreibkram spart.

Stein- oder Schottergärten sind nicht immer ein Ergebnis minimalistisch kühler Architektenplanung, warf Hidir Karademir (SPD) ein. Viele ältere Menschen seien froh, wenn Höfe und Gärten wenig Arbeit machen. Vor allem aber müsse die Stadt bei der Gestaltung der eigenen Grundstücke mit gutem Beispiel vorangehen. (Michael Löw)

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