Rödermark: Nacktbilder auf dem Smartphone
Ein Prozess vor dem Amtsgericht Langen drehte sich um Besitz und Versenden von Kinderpornografie. Ein Mann aus Rödermark soll acht entsprechende Bilder auf seinem Smartphone gespeichert haben. Die Staatsanwältin klagt den 43-Jährigen an, acht kinderpornografische Fotos besessen und eines davon weiter geleitet zu haben. Die Taten sollen sich 2016 und 2020 ereignet haben.
Rödermark - Verteidiger Dr. Sascha Böttner (Hamburg) beantragt ein Gutachten. Weil dessen Erstellung sicher länger als drei Wochen dauert, müsste der Prozess noch einmal von vorne beginnen.
Ins Visier der Justiz kam der Mann, weil die Polizei seine Telefonnummer ermittelt hatte. Der geschiedene Vater einer Tochter fiel als Mitglied pädosexueller WhatsApp-Gruppen auf. Der Angeklagte bekam Besuch von Ermittlern, die seine Handys konfiszierten.
Deren Bilder schauen sich die Prozessbeteiligten vor dem Tisch von Richterin Natalia Wawoczny an. Ihre Kommentare zeigen, es handelt sich um Fotos eines nackten Mädchens in einer von der Staatsanwältin und der Richterin als lasziv interpretierten Pose. Die zentrale Frage: Welche Körpermerkmale sprechen für eine minderjährige Jugendliche, welche für eine junge Erwachsene?
Anwalt Böttner bringt einen Gutachter ins Spiel, „der stellt dann fest, dass sich die Volljährigkeit nicht ausschließen lässt“.
Die Richterin liest einen Chat des Angeklagten mit einer vermeintlichen Frau vor. Der Dialog thematisiert die Phantasie, Sex mit einer Minderjährigen zu arrangieren. Im Chat fragt der Angeklagte, ob eine 16-Jährige juristisch in Ordnung wäre. Ein entsprechendes Mädchen ließe sich auf einer bestimmten Internetplattform rekrutieren: „Nach der Schule tauchen die ab 12 Uhr dort auf.“
Nach Auskunft einer Polizistin seien die Bilder zwar gespeichert, dann aber nie mehr geöffnet worden. Auf die Frage des Verteidigers erklärt die Beamtin, es sei durchaus möglich, Einstellungen auf WhatsApp so vorzunehmen, „dass automatisch alle gesendeten Bilder in einem Speicher landen“. Es lasse sich nicht eruieren, wie die Bilder in den Handyspeicher gelangten.
Verteidiger Böttner stellt in den Raum, falls es sich die Staatsanwaltschaft und die Richterin noch mal überlegten, wäre sein Mandant ohne weiteren Termin auch mit der Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit einverstanden. (Stefan Mangold)