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Regelrecht vor sich selbst geekelt: Mann aus Rödermark verfällt nach Hausdurchsuchung in altes Muster

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Von: Stefan Mangold

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Im Namen des Angeklagten verlas Verteidiger Tobias Pribramsky (rechts) ein umfassendes Geständnis.
Im Namen des Angeklagten verlas Verteidiger Tobias Pribramsky (rechts) ein umfassendes Geständnis. © Mangold

Ein Mann aus Rödermark soll Kinder zu sexuellen Handlungen genötigt und das Videomaterial verbreitet haben.

Rödermark – Die Filminhalte, die Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler aus der Anklageschrift vorliest, sind zu fürchterlich, um sie im Detail zu wiederholen. Seine sexuelle Präferenz und sein fehlendes Mitgefühl führten den 29-Jährigen in die U-Haft und dann vor das Strafgericht.

Der Angeklagte folgt der Verlesung der Anklage mit gesenktem Kopf. Fürs Publikum hörbar sagt er nur einmal „ja“, als der Vorsitzende Richter Marc Euler die Personalien abgleicht. Sein aktueller Wohnort ist eine JVA, wo er seit dem 23. März in Untersuchungshaft sitzt. Für den Angeklagten verliest Rechtsanwalt Tobias Pribramsky dessen Erklärung. Es tue ihm leid, so etwas Schreckliches getan zu haben. Alles, was in der Anklage stehe, entspreche den Fakten.

Der Angeklagte hatte etwa Mädchen vor dem Bildschirm mit der Drohung zu sexuellen Handlungen genötigt, ansonsten seine bisherigen Aufnahmen von ihnen ins Netz zu stellen. Es sei nach einer schon 2019 ergangenen Hausdurchsuchung falsch gewesen, sein Problem nicht anzugehen, sich keine Hilfe von außen zu suchen. Über Monate habe er sich kein kinderpornografisches Material mehr angeschaut, dann sei er wieder in alte Muster verfallen. Vor Gericht will er nur Fragen des psychiatrischen Gutachters beantworten.

Rödermark: Angeklagte berichtet über Rauschzustände

Dr. Christian Knöchel berichtet, mit dem Angeklagten ausführlich in der JVA gesprochen zu haben. Der Rödermärker habe ihm von regelrechten Rauschzuständen in bestimmten Phasen erzählt. Bis zu 16 Stunden habe er an seinem Computer gesessen. Er habe sich dann vor sich selbst geekelt.

Als 19-Jähriger habe er für ein halbes Jahr eine Freundin gehabt und den Sex mit ihr genossen. Was seine sexuelle Neigung betrifft, habe er als Fünfzehnjähriger zum ersten Mal bemerkt, auch Kinder interessant zu finden. Der Gutachter erklärt, das „auch“ sei nicht ungewöhnlich. In den meisten Fällen entsprechender Präferenzstörung sei die Pädophilie nur eine Nebenströmung. Rein pädophile Patienten in der forensischen Psychiatrie degenerierten vielfach in einen Zustand, „in dem sie wie Kinder reden, sich entsprechend anziehen und im Fernsehen nur Kindersendungen schauen“. Von einem solchen Typus sei der Angeklagte weit entfernt, auf dessen Computer sich auch Dateien legaler Pornografie fanden. Wenn der Angeklagte erkläre, „ich will, dass das weggeht“, sei das zwar ein verständlicher und glaubhaft vorgetragener Wunsch, „aber jeder von uns weiß, wie unmöglich es ist, die eigene sexuelle Präferenz zu ändern“.

Rödermark: „Er muss nur alles dafür tun, nicht mehr zu trinken.“

Die Erfolgsaussichten einer Therapie für den Mann, dem die Mithäftlinge längst nicht mehr die Mär vom Drogenhändler glauben, sieht Knöchel dennoch positiv. „Ein Alkoholiker bleibt Alkoholiker, er muss nur alles dafür tun, nicht mehr zu trinken.“ Fatal wäre es, den Angeklagten nach dem Haftende „einfach ins Nirwana zu schicken“.

In seinem Freiwilligen Sozialen Jahr habe der Angeklagte zwar mit Kindern gearbeitet, aber niemandem aus der ehemaligen Kollegenschaft komme im Rückblick irgendwas seltsam vor.

Im Zeugenstand erzählt eine Polizistin, der Angeklagte habe bei seiner Verhaftung einen erleichterten Eindruck auf sie gemacht: „Er war froh, dass alles vorbei ist.“ (Stefan Mangold)

In einem anderen Prozess gegen einen Mann aus Rödermark geht es um das Speichern von Kinderpronografie auf dem Smartphone.

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