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AfD schießt politisches Eigentor

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Von: Bernhard Pelka

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Rödermark - Der Ortsverband der Alternative für Deutschland (AfD) macht aus der vom Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg angekündigten Preiserhöhung für Frischwasser ein Politikum – und tritt sich damit selbst vors Schienbein.

In einer Pressemitteilung fordert die AfD den Magistrat in Person des Bürgermeisters Roland Kern (AL/Grüne) und des Ersten Stadtrats Jörg Rotter (CDU) auf, den Bürgern zu erklären, warum „ihre Anstrengungen zum Wassersparen bestraft werden und weshalb die Vertreter der Stadt in der letzten Verbandsversammlung am 30. November für diese exorbitante Gebührenerhöhung gestimmt haben beziehungsweise nichts unternommen haben, um diese erneute finanzielle Mehrbelastung abzuwenden“. Dieser Vorwurf geht freilich nach hinten los. Denn auch die AfD-Vertreter haben in dieser Sitzung der Preiserhöhung zugestimmt.

Von 47 Mitgliedern der Verbandsversammlung waren 40 anwesend, darunter zwei Mitglieder der AfD, Dr. Robert Rankl und Bärbel van Dijk. Alle 40 Stimmberechtigten haben einstimmig und ohne vorherige Wortmeldung die Gebührensatzung und damit die Gebührenerhöhung durchgewinkt.

Der Zweckverband versorgt mit seinen 26 Tiefbrunnen und drei Quellen jeden Tag mehr als 136.000 Bürger mit durchschnittlich 18.000 Kubikmeter frischem Trinkwasser. Zum Versorgungsgebiet gehören unter anderem Rödermark, Nieder-Roden, Babenhausen und weitere Kommunen. Die für 1. Januar beschlossene Preiserhöhung ist die erste seit dem Jahr 2008. Ein Großteil der Gebühren dient der Sicherung der Trinkwasserversorgung – also Instandhaltungsmaßnahmen etwa bei den Trinkwasserspeichern und dem Leitungsnetz. Die Innenkammern der Speicher müssen saniert werden. Die Instandhaltung kostet jährlich rund eine Million Euro.

Weitere Gründe für die Preiserhöhung: Personalkostensteigerungen durch Tariferhöhungen, Preissteigerungen im Baugewerbe, Verteuerung der Entsorgung kontaminierter Böden wie etwa teerhaltiger Straßenoberflächen. Die Trinkwassergebühr besteht aus zwei Komponenten, der Mengengebühr und der Grundgebühr. Dabei fällt – neben einer Erhöhung der Mengengebühr auf den Wasserverbrauch um 2,3 Prozent – vor allem die drastische Erhöhung der Grundgebühr (Zählerart Q34) um 42,1 Prozent ins Gewicht. Die Mehrkosten belaufen sich für einen durchschnittlichen Zweipersonenhaushalt laut Musterrechnung des Zweckverbands ab 2019 auf 40,65 Euro jährlich. (bp)

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