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Böse Überraschung zum 18. Geburtstag: Stadt schickt Rechnung für Notquartier

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Von: Michael Löw

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Die Tür bleibt auf, sonst kriegt Sina Weigel Platzangst. Ihr Zimmer ist so winzig, die Stadt es nur als ein halbes in ihrer Statistik aufführt.
Die Tür bleibt auf, sonst kriegt Sina Weigel Platzangst. Ihr Zimmer ist so winzig, dass die Stadt es nur als ein halbes in ihrer Statistik aufführt. © Michael Löw

Sina Weigel lebt mit ihrem Vater Peter schon lange in einem städtischen Notquartier in Rödermark-Urberach. Die Kosten für die Wohnung wurden jetzt mehrmals erhöht.

Rödermark - Die „Einweisungsverfügung zur Bereitstellung einer Obdachlosenunterkunft“ schockt normalerweise eine 18-Jährige. Sina Weigel dagegen ist’s gewohnt. Sie lebt mit ihrem Vater Peter schon lange in einem städtischen Notquartier in Rödermark-Urberach.

Neu ist der zweite Teil des Schreibens. Sina Weigel muss jetzt 236,90 Euro zahlen, weil sie volljährig wurde. Für Vater und Tochter bedeutet das Schreiben der Fachabteilung „Soziale Stadt“ die zweite Preiserhöhung in diesem Jahr – ohne dass sie mehr Platz haben. 380 Euro musste Peter Weigel bis Ende 2022 für eine 33 Quadratmeter große Notwohnung im Haus am Mühlengrund bezahlen. Seit Januar bekommt er jeden Monat eine Rechnung über 562 Euro.

Seit ziemlich genau sieben Jahren leben seine Tochter und er dort. Am 1. Mai 2016 wurde er von Amts wegen in eineinhalb Zimmer mit Miniküche und ebensolchem Bad eingewiesen. Peter Weigel bekommt 1 150 Euro Rente und 130 Euro Wohngeld. Das Kindergeld für Sina fiel mit dem 18. Geburtstag weg.

Notwohnen in Rödermark: „Die Stadt nimmt das Geld denen ab, die sowieso nichts haben“

Das Geld ist hinten und vorne knapp, Peter Weigel hat Widerspruch gegen die Erhöhung eingelegt. „Die Stadt nimmt das Geld denen ab, die sowieso nichts haben. Das ist unsozial in einer Zeit, wo alles teurer wird“, schrieb er dem Magistrat. Rödermärker, die in Obdachlosenunterkünfte eingewiesen werden, zahlen keine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr. Die fasst nach Auskunft von Sozialdezernentin Andrea Schülner alle Kosten der Wohnung zusammen.

Und wie teuer Heizung und Warmwasser geworden seien, spüre jeder Eigentümer oder Mieter schmerzlich an seiner Nebenkostenabrechnung. Mit der Volljährigkeit verpflichte die Hessische Sozialgesetzgebung auch erwachsene Kinder, ihren Teil zur Nutzungsgebühr beizutragen, ergänzt die Erste Stadträtin. (Michael Löw)

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