Sieg nach mehr als 20 Jahren Rechtsstreit

22 Jahre zog sich ein Rechtsstreit hin, bei dem die Stadt Rödermark zunächst einmal die schlechteren Karten hatte. Aber jetzt hat sie ihn gewonnen – Fußballtrainer würden von einem gedrehten Spiel sprechen. Gegenstand des Verfahrens war der Umbau der Babenhäuser Straße.
Rödermark - In der Sache hat das Gericht zwar nicht entschieden. Doch weil das Land Hessen im Verfahren um die Rückzahlung von knapp 190000 Euro Zuschüssen eine Frist versäumt hat, darf die Stadt das Geld behalten.
Im Streitfall Babenhäuser Straße, den die Stadt und das Land vorm Verwaltungsgericht Darmstadt ausgefochten hatten, hat Rödermark einen Erfolg verbucht. Das Land hat einen Rückforderungsbescheid aufgehoben. Das bedeutet, dass Zuwendungen in Höhe von 188 270 Euro, die für die grundhafte Erneuerung der Babenhäuser Straße in Ober-Roden vor rund 20 Jahren vom Land gewährt worden waren, nicht zurückgezahlt werden müssen. Gleiches gilt für Zinsen, die im Verlaufe der juristischen Auseinandersetzung aufgelaufen sind.
Bezuschusst worden war seinerzeit die Neugestaltung der in einer Tempo-30-Zone gelegenen Babenhäuser Straße. Das Land monierte jedoch, die an die Förderung gebundenen Kriterien seien von der Stadt nicht vollumfänglich beachtet und umgesetzt worden. Die Kommune wiederum wollte auf der vielbefahrenen Straße keinen Rückzieher hin zu Tempo 50 machen. So kam es zum besagten Rechtsstreit.
Im September dieses Jahres gab das Verwaltungsgericht zu erkennen, dass es der Argumentation der Stadt, wonach das Land die Frist für die Rückforderung versäumt habe, folgen will. Kurze Zeit später signalisierte das Land in einem Schreiben an das Gericht, dass der Rückforderungsbescheid aufgehoben wird. Die Stadt hat daraufhin das Klageverfahren für erledigt erklärt.
Bürgermeister Jörg Rotter ist hochzufrieden: Mit dem Abschluss des Verfahrens könne ein jahrelang schwelender Konflikt endlich ad acta gelegt werden. Wichtig, so Rotter, sei dabei zweierlei.
Zum einen habe eine aus Sicht der Stadt sinnvolle und angemessene Verkehrsraumgestaltung und -beschilderung nun schon seit Jahren Bestand. Zum anderen habe es sich gelohnt, Zuschüsse nicht vorschnell abzuschreiben. In diesem Punkt, betont der Bürgermeister, teile er voll und ganz die Auffassung der Kanzlei, die die Interessen der Stadt vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich vertreten habe.
Dr. Lars Diederichsen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, bilanziert nach dem Ausklang zugunsten der Stadt: „Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, Rückforderungen von Fördermitteln nicht einfach hinzunehmen, sondern durch ein Gericht überprüfen zu lassen.“ (Michael Löw)