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Rödermark: Tempo 30 als Bremse bei Schlaglöchern

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Von: Michael Löw

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Wasserstandsmeldung: Nach dem Regen in der Karwoche hatte Norbert Kern mit dem Zollstock kontrolliert, wie tief die Schlaglöcher an der „Kipferl-Krezung“ sind.
Wasserstandsmeldung: Nach dem Regen in der Karwoche hatte Norbert Kern mit dem Zollstock kontrolliert, wie tief die Schlaglöcher an der „Kipferl-Krezung“ sind. © -

Der laut Wetterstatistik nasseste Frühling seit etlichen Jahren hat Norbert Kerns Kampf um mehr Ruhe an der „Kipferl-Kreuzung“ in Rödermark-Ober-Roden ein neues Argument geliefert.

Rödermark - Die Schlaglöcher an der viel befahrenen Kreuzung von Hanauer, Nieder-Röder (beide gehören zur Landesstraße 3097) und Frankfurter Straße waren gefühlte Ewigkeiten voller Wasser. Das haben die nach Ansicht Kerns viel zu häufig vorbeifahrenden Lastwagen ständig gegen seine Mauern und gelegentlich gegen Fußgänger gespritzt. Vor allem aber hat der streitbare Kreuzungsnachbar und Mitgründer der Verkehrsinitiative BIVER den Eindruck gewonnen, dass die Löcher in den letzten Monaten tiefer geworden sind. Und noch tiefer werden können, wenn nichts passiert. Mit dem Zollstock hat er jetzt jedenfalls den Wasserstand gemessen, um einen Vergleichswert zu haben.

Norbert Kern fordert von der Landesbehörde Hessen Mobil, auf der L 3097 Tempo 30 anzuordnen: auch als „Schutzmaßnahme gegen die unzumutbare Lärmbelästigung“. Das ist aber eine ebenso langfristige Angelegenheit wie der Umbau der „Kipferl-Kreuzung“ in einen Kreisel. Aber immerhin kann Kern einen Teilerfolg verbuchen. „Im Lauf des Jahres sind kleinere Ausbesserungsarbeiten im Bereich des Knotens von L 3097 mit der Frankfurter Straße vorgesehen“, schreibt Hessen Mobil in einer E-Mail. Was genau geplant ist, steht aber noch nicht fest.

Ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern hält der Straßenbaulastträger „aktuell für nicht notwendig“. So steht"s in einer Mail vom 14. März. Das Schreiben einer Fachdezernatsleiterin erweckt den Eindruck, dass Hessen Mobil zwar zuständig ist, aber Tempo 30 derzeit nicht befürwortet.

Ganz anders liest sich dagegen eine Antwort der Hessen Mobil-Pressestelle auf eine entsprechende Anfrage unserer Zeitung: „Geschwindigkeitsbegrenzungen fallen in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde, nicht des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil. Innerorts ist das die Gemeinde, außerorts der Landkreis.“

Das Behörden-Wirrwarr an der „Kipferl-Kreuzung“ nimmt also kein Ende.  (Michael Löw)

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