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Rödermark: Tempo 30 in eigener Verantwortung

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Von: Michael Löw

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Auf der Rodaustraße könnte sich sogar die Stadt mit Tempo 30 anfreunden. Doch die gilt als Hauptverkehrsstraße, auf die die Kommune kaum Einfluss hat.
Rödermark: Auf der Rodaustraße könnte sich sogar die Stadt mit Tempo 30 anfreunden. Doch die gilt als Hauptverkehrsstraße, auf die die Kommune kaum Einfluss hat. © Michael Löw

Die Einführung von Tempo 30 auch auf Hauptstraßen soll Sache der Stadt werden und nicht länger übergeordneten Behörden überlassen bleiben. Um dies möglich zu machen, soll Rödermark der Initiative „ Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten. Das fordert die SPD in einen Antrag für die Stadtverordnetenversammlung. Die nächste Sitzung findet am 29. März statt.

Rödermark - „Die Initiative des Deutschen Städtetages bietet eine sehr gute Möglichkeit, der Forderung nach Autonomie in der Gestaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf allen Rödermärker Straßen Nachdruck zu verleihen“, begründet die SPD-Fraktionsvorsitzende Anke Rüger den Antrag.

Die Debatte um Tempo 30 zum Beispiel auf der Rodaustraße habe klar die begrenzten Entscheidungsspielräume der Stadt gezeigt. Nach den derzeitigen Gesetzen und Verordnungen ist die Stadt für die Geschwindigkeit auf den Hauptverkehrsstraßen nicht zuständig. Es sei nicht nur für die Anwohner, sondern auch für sie „eine große Enttäuschung“ gewesen, dass die Stadt eine sinnvolle Maßnahme nicht umsetzen durfte, beklagt Anke Rüger die Rechtslage.

Auch aus dem Magistrat hatte sie gehört, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit durchaus im Sinne der Stadt sei und bei Vorliegen der rechtlichen Grundlagen auch umgesetzt werde. „Man kann diese Tatsache mit großem Bedauern zur Kenntnis nehmen, wie dies aktuell der Magistrat tut, oder man macht sich auf den Weg, die Rechtslage zu ändern“, fordert Anke Rüger.

Der Deutsche Städtetag fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Diese Höchstgeschwindigkeit müsse überall so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller umwelt-, verkehrs- und städtebaulichen Belange angemessen ist. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern.

Anke Rüger: „Diese Forderung ist weder neu noch radikal. Sie ist anderswo in Europa längst umgesetzt und auch in Deutschland in der Debatte um die Verkehrswende auf der politischen Tagesordnung.“ Der Bundestag hatte im Januar 2020 gefordert, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerorts üblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen.

Bislang blieb es zum Bedauern der Rödermärker SPD bei Willensbekundungen. Vor Kurzem hatten fünf Städte die Initiative auf den Weg gebracht, mehr als 100 Kommunen schlossen sich an. Diesen Schritt soll nun auch Rödermark tun. „Je mehr Städte diese Erklärung unterstützen, desto größer wird der Druck auf den Gesetzgeber, endlich zu handeln“, hofft Anke Rüger auf den Domino-Effekt.  (Michael Löw)

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