Unnötige Mahnungen ärgern Seniorin aus Rödermark

Ihre Rentenversicherung sitzt Christa Rehermann aus Rödermark (Kreis Offenbach) wegen einer Solaranlage im Nacken – offenbar zu Unrecht.
Rödermark - Wenn Behörden mit unterschiedlichem Tempo arbeiten, beschert"s dem Bürger oft zusätzliche Arbeit und gelegentlich Ärger. Christa Rehermann aus Rödermark-Ober-Roden (Kreis Offenbach) und ihr mittlerweile verstorbener Mann hatten vor gut zehn Jahren eine Photovoltaikanlage aufs Dach installieren lassen. Fünf Reihen Solarzellen machen seither Sonnenlicht zu Strom und erzeugen umweltfreundliche Energie.
Mit der hätten die Rehermanns gern das eigene Haus versorgt. Doch genehmigt wurde die Anlage nur unter der Bedingung, dass der Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Energieversorger vergütet wird. Den Ertrag, bis zu 200 Euro in sonnigen Monaten, muss Christa Rehermann versteuern. Ihre Steuererklärung gibt sie spätestens im März ab, doch der Bescheid des Finanzamtes kommt in der Regel erst im Juli oder August bei ihr an.
Kreis Offenbach: DRV schickt erstaunliche Mahnungen nach Rödermark
Schneller als das Finanzamt arbeitet die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die fordert im März Einkommensnachweise an und schickt im Mai Mahnungen, wenn die noch nicht eingegangen sind. „Sie verlangen von mir seit Jahren Unterlagen, die ich noch gar nicht haben kann“, klagt die alte Dame. Der Rentenversicherung müsste ihrer Ansicht nach bekannt sein, dass Rentner und Pensionäre den Ertrag einer Solaranlage erst nachträglich versteuern müssen. Christa Rehermanns frustriertes Fazit: „Das ganze Prozedere ist unnötige Arbeitsbeschaffung!“
Immer Ärger um die Solaranlage
Stress wegen einer Solaranlage gab es jüngst auch in Langen (Kreis Offenbach). Um die hohen Energiepreise abzufedern, wollte eine 76-Jährige aus der Altstadt sich dort eine solche Anlage aufs Hausdach setzen lassen – lief aber schnell in eine behördliche Sackgasse.
Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin gefragt, ob"s auch mit weniger Bürokratie und vor allem ohne Mahnungen geht. Und wir erhielten eine positive Antwort samt Erklärung: Die Einkommensüberprüfung für Witwen werde im März automatisch ausgelöst. Wer im Vorjahr Einnahmen beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage erzielt hat, erhält ein bestimmtes Formular, den Fragebogen R0666. Dieser berücksichtige unter Punkt 3 auch, dass Steuerbescheide noch nicht vorliegen. Dann reicht der „Verdienst“ des Vorjahres.
Ärger in Rödermark (Kreis Offenbach): Rentenversicherer äußert sich
„Es genügt also, wenn Frau Rehermann die entsprechende Angabe macht, das Formular zurücksendet und den Steuerbescheid nachreicht. So werden Erinnerungen und Mahnungen nicht nötig“, versichert Katja Braubach von der DRV-Pressestelle. Die Ober-Röder Ökostrom-Produzentin wird"s probieren. (Michael Löw)