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21 Sozialwohnungen vermittelt, aber ellenlange Warteliste

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Von: Michael Hofmann

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Städtische Wohnungen: Die Gebäude in der Querstraße 17 bis 51, von 1959 bis 1961 errichtet, werden in den kommenden Jahren saniert.
Städtische Wohnungen: Die Gebäude in der Querstraße 17 bis 51, von 1959 bis 1961 errichtet, werden in den kommenden Jahren saniert. © privat

Der Wohnungsmarkt in der Metropolregion Rhein-Main bleibt prekär. Es fehlen kleine, günstige Wohnungen, für weniger begüterte Haushalte ist die Miete auch in Seligenstadt ein großes finanzielles Problem. So konnte das Amt für Soziale Infrastruktur im vergangenen Jahr zwar 21 Sozialwohnungen vermitteln, mehr als 200 Wohnungssuchende stehen jedoch weiter auf der Warteliste. Auch Obdachlosigkeit bleibt in der Einhardstadt ein Problem.

Seligenstadt - Das Amt für Soziale Infrastruktur ist unter anderem auch Vermittlungsstelle für Sozialwohnungen, also öffentlich geförderte Wohnungen, die im Gegensatz zu frei finanzierten Wohnungen nur an einen bestimmten Personenkreis mit gesetzlich festgelegter Einkommensgrenze vermietet werden dürfen. Dem Vermieter stellen Bund, Länder oder Kommunen Mittel zum Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung, zumeist zinsgünstige Darlehen. Im Gegenzug wird der Vermieter einigen Beschränkungen unterworfen. So darf eine entsprechend geförderte Wohnung nur an den Kreis der Anspruchsberechtigten und zu einer geringeren Miete als die ortsüblichen Vergleichsmieten vermietet werden.

Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Seligenstadt 21 freie Sozialwohnungen gemeldet und konnten rasch neu vermittelt werden. Demgegenüber stehen 203 Wohnungssuchende auf der Warteliste, denen noch kein Wohnungsangebot unterbreitet werden konnte. Zum Service der Vermittlungsstelle gehören auch die Unterstützung und Entgegennahme von Anträgen auf Wohngeld oder auf Lastenzuschuss (Wohngeld für Hauseigentümer) zur Weiterleitung und Bearbeitung an die Kreisverwaltung in Dietzenbach (Wohngeldstelle).

Auch zu Beginn 2021 wurden der Stadt anfangs vereinzelt Flüchtlinge zur Unterbringung zugewiesen. Bedingt durch die weltweite Entwicklung stiegen die Zahlen im vierten Quartal wieder stärker an. Aktuell leben 155 Menschen mit Fluchthintergrund in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt und des Kreises.

Unterbringung von Obdachlosen erfolgte in der Regel in einer Notunterkunft der Stadt Seligenstadt

Wenn Menschen unfreiwillig wohnungslos geworden sind und keine Möglichkeiten haben, bei Freunden oder Verwandten unterzukommen oder zur Überbrückung kein Zimmer anmieten können, dann ist die Kommune verpflichtet, diese Menschen zur Vermeidung der Obdachlosigkeit vorübergehend unterzubringen und bei deren Bemühungen, eine neue Wohnung zu finden, zu unterstützen. „Bei der sehr angespannten Lage auf dem bezahlbaren Wohnungsmarkt in unserer Region ist dies keine leichte Aufgabe“, sagt die Verwaltung. Die Unterbringung von Obdachlosen erfolgte in der Regel in einer Notunterkunft der Stadt oder in einer der städtischen Gemeinschaftsunterkünften. Im Verlauf des Vorjahres waren 33 Menschen (Einzelpersonen, Alleinerziehende mit Kindern oder Familien) vorübergehend so untergebracht. Aufgrund der individuellen sozialpädagogischen Unterstützung durch eine Mitarbeiterin des Amtes konnten 17 Personen die Unterkunft wieder verlassen. Zum Ende des Jahres waren allerdings noch 16 Personen in Notunterkünften untergebracht.

Das Nachbarschaftshaus Seligenstadt-Nord war auch im vergangenen Jahr noch immer nicht das „offene Haus“, wie vor Corona gewohnt. Private Nutzungen waren nicht möglich, geplante Veranstaltungen wie Stadtteilfest oder Adventsnachmittag mussten erneut abgesagt werden. Dennoch blieb das Haus eine wichtige Anlaufstelle für Menschen aus dem Stadtteil und darüber hinaus. Jedoch musste telefonisch oder per Mail ein Termin vereinbart werden. (mho)

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