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Wohnmobile sorgen für Parkplatz-Diskussionen: „So etwas ärgert mich“

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Von: Michael Hofmann

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Stress im Kreis Offenbach: Wohnmobile mit Altstadt-Vignette auf dem Parkplatz des früheren Stadtwerksgeländes werden in Seligenstadt zum Problem.
Stress im Kreis Offenbach: Wohnmobile mit Altstadt-Vignette auf dem Parkplatz des früheren Stadtwerksgeländes werden in Seligenstadt zum Problem. © hofmann

In Seligenstadt lösen drei Wohnmobile lösen einen Streit aus. Sie haben ein Sonderparkrecht für einen Parkplatz, auf dem ansonsten keine Wohnmobile stehen dürfen.

Seligenstadt – In der Altstadt von Seligenstadt sind Parkplätze rar, freie geradezu eine Seltenheit. Besitzer von Sonderparkberechtigungen sind privilegiert, werden aber auch kritisch beäugt. Es war also nur eine Frage der Zeit, bis der – auch andernorts problematisierte - „Sonderfall“ Wohnmobil in den Fokus rückte.

Wohnmobil-Parken in der Altstadt mit Sonderparkberechtigung – geht das zusammen? Nein, protestiert FDP-Fraktionsvorsitzende Susanne Schäfer, stellte einen Anfragenkatalog an den Magistrat zusammen und kündigte eine Parlamentsinitiative der Liberalen an.

Seligenstadt: Ärger wegen Sonderparkrecht

Es geht um den Parkplatz auf dem früheren Stadtwerkegelände: „Eine fußläufige Lösung für Altstadtbewohner, die vor Ort keinen Stellplatz finden. Der Parkplatz ist aber nicht für Wohnmobilbesitzer gedacht, auch wenn sie eine Sonderparkberechtigung haben. So etwas ärgert mich,“ sagt Susanne Schäfer.

Da die Antworten des zuständigen Dezernenten, des Ersten Stadtrats Michael Gerheim (SPD), bereits vorliegen, lassen sich die Umsetzungsmodalitäten der großzügig gestalteten Regelungen, die auf einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung basieren, gut darstellen. Auch wenn, wie Gerheim versichert, „Stadtverordnetenbeschluss und Verwaltungspraxis geltenden Verwaltungsvorschriften entsprechen.“

Beschluss aus dem Jahr 2003: Seligenstadt entschied über Sonderparkberechtigung

Die Regelung geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Mai 2003 zurück und ermöglicht es volljährigen Personen, die in der Zone tatsächlich wohnen und dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind, eine Sonderparkberechtigung zu erlangen. Allerdings erhält jeder Bewohner nur eine Berechtigung, auch wenn er mehrere Fahrzeuge besitzt. Auch Gewerbetreibende, die nicht in der Sonderparkzone wohnen, erhalten diese Berechtigung.

Diese Parkerlaubnis, erläutert Gerheim, sei „nicht auf Haushalte beschränkt, sondern auf volljährige Einzelpersonen.“ Aufgrund des Namensrechts lasse sich aber nicht nachvollziehen, wie viele Haushalte mehrere Sonderparkausweise besitzen.

Aufregung in Seligenstadt: Drei Wohnmobile nehmen Platz von 6 Autos weg

Mitten im Sommer, so hat Susanne Schäfer beobachtet, waren auf dem Parkgelände drei Wohnmobile mit blauer Anwohnerplakette für die Jahresgebühr von 28 Euro auf jeweils zwei Parkplätzen abgestellt, haben also „Parkraum von sechs Pkw belegt.“ Im Ordnungsamt zuckt man mit den Achseln: Kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, kein Verstoß gegen die Bewohnerparkregel - also alles gut!

Begründung: Weder besagter Stadtverordnetenbeschluss noch die Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung StVO) unterscheiden dabei nach Fahrzeugart, -größe oder Gewichtsklasse! Demnach wurden auch für drei Wohnmobile Berechtigungen erteilt. Und da der Parkplatz auf dem früheren Stadtwerkegelände für alle Bewohner mit Vignette ohne zeitliche Beschränkung und ohne Entrichtung einer Parkgebühr freigegeben ist, stehen sie dort gut. Währen Schäfer über einen „offenkundigen Missbrauch“ mit Wohnmobilen schimpft, sagt das Rathaus: Es liegt gar kein Missbrauch vor. Keine Vorgabe schließe Wohnmobile aus oder ihre Verwendung ein.

Ein Rückzug scheint in Seligenstadt wohl nicht sinnvoll

Lösungsansätze? Hebt die Stadt das freie Parken für Bewohner mit Vignette auf, dann werden auch all die bestraft, die wegen des Stellplatzmangels innerhalb der Zone keinen Parkplatz finden. Alles wieder rückgängig zu machen, so sagt Gerheim, „würde die Situation zusätzlich verschlechtern.“

Zweiter Weg: Seit Januar ist es Kommunen gestattet, eigene Gebührenordnungen für Sonderparkberechtigungen zu erlassen. Mit einem Parlamentsbeschluss wäre es also möglich, gestaffelte Gebühren zu erheben. Die müssen sich an nachvollziehbaren Kriterien orientieren. An einem Kriterium Wohnmobil hat Gerheim seine Zweifel.

Rechtsgrundlage für die geltenden Seligenstädter Gebühren ist die Gebührenordnung Straße. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss beträgt sie 28 Euro im Jahr. Die Gebührenhöhe kann nur durch einen weiteren Beschluss geändert werden. Die zulässige Höchstgebühr beträgt 30,70 Euro im Jahr und wird in Hanau, Offenbach oder Aschaffenburg erhoben. Somit kann die Verwaltungsgebühr für die drei Wohnmobile gar nicht signifikant angehoben werden. (Michael Hofmann)

In Offenbach sorgt eine Fahrradunterbringung derzeit für Gesprächsstoff.

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