Hessische Mainauen: Kreis Offenbach räumt Fehler bei Abräumverfahren in Klein-Welzheim ein

Seit Jahren wehren sich Klein-Welzheimer Grundstückseigentümer gegen Abräumverfügungen im Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen. Der Kreis gesteht nun in einem Verfahren um ein Gartenhaus einen Fehler ein.
Klein-Welzheim – „Wir machen wirklich was für die Natur“, sagt Oliver Lahrem. Der Klein-Welzheimer sitzt in seinem Garten am Sandweg inmitten üppigen Grüns und blühender Pflanzen. Im Sonnenschein flattern Schmetterlinge, Feldhasen nagen an den Blumen, selbst Rehe zieht es auf das Grundstück hinter Lahrems Haus. Groß ist daher seine Verwunderung, als vor zwei Jahren Post ins Haus flattert.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises wirft ihm und der Erbengemeinschaft, die er vertritt, einen „Eingriff in Natur und Landschaft und in ein Landschaftsschutzgebiet“ vor. Neben einer Einfriedung und standortfremden Gehölzen stört sie sich an einer Gartenhütte. Das Häuschen steht seit den späten Sechzigern auf dem Grundstück, Lahrems Eltern haben es gebaut. Das Wichtigste aber: „Es wurde alles von der Bauaufsicht des Kreises genehmigt“, sagt er.
Er ist mitnichten der Einzige, der Post dieser Art erhält. Seit Jahren protestieren Klein-Welzheimer Grundstückseigentümer im Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen gegen Abräumverfügungen des Kreises. Zäune, Hütten und Gärten müssen weichen – Hindernisse, die laut der Schutzverordnung die Entwicklung der natürlichen Vegetation stören und Wildtiere aus ihrem Lebensraum ausschließen.
Die Fronten sind verhärtet, Lahrem weiß von IG-Mitgliedern, die geklagt haben. Öl ins Feuer gießt die Kreisverwaltung derweil mit fehlerhafter Arbeit im Abräumverfahren für Lahrems Grundstück. Der Klein-Welzheimer schildert den Hergang so: Nach ergebnislosem Schriftwechsel mit der Unteren Naturschutzbehörde will diese 2020 „Fakten schaffen“, wie Lahrem sagt. Er hat die Möglichkeit, einen Abräumvertrag zu unterschreiben, ansonsten droht die Verfügung. Lahrem schaltet mit Hilfe der IG einen Anwalt ein. Er will sich nicht einschüchtern lassen. Bei einem seiner Nachbarn habe er das erlebt: „Der Schrebergarten war sein Ein und Alles, den Abräumvertrag hat er trotzdem unterschrieben“, erzählt er.
Im August 2020 wird er aufgefordert, eine Kopie der Baugenehmigung einzusenden – bei der Bauaufsicht des Kreises sei kein Vorgang vorhanden, heißt es im Schreiben an den Anwalt.
Lahrem sendet alle Unterlagen ein, die er finden kann – Bauschein, Genehmigungen und Rechnungen vom Katasteramt. Das sei dem Behördenleiter Jörg Nitsch aber nicht genug gewesen. „Er wollte auch noch den Lageplan, da ihm sonst eine Zuordnung der Gebäude nicht möglich sei.“ Dabei sei der ehemalige Hühnerstall selbst auf dem Plan des Katasteramts ersichtlich.
Oliver Lahrem fragt vor einigen Wochen selbst bei der Kreisbauaufsicht nach den Unterlagen. Antwort des Sachbearbeiters: „Ist alles da, was brauchen Sie denn?“ Lahrem zweifelt zu diesem Zeitpunkt, ob die Naturschutzbehörde es ehrlich mit ihm meint oder ob sie die Entfernung der Hütte mit allen Mitteln durchsetzen will.
Der Kreis Offenbach, dem mittlerweile alle Unterlagen vorliegen, liefert auf Nachfrage unserer Redaktion und nach interner Recherchearbeit eine Erklärung. Sprecherin Ursula Luh bittet alle Beteiligten um Entschuldigung und teilt mit: „Im Falle des Abräumverfahrens in Klein-Welzheim ist es zu einem Fehler innerhalb der Kreisverwaltung gekommen.“ Im Zuge der Gebietsreform in den Siebzigern seien Bereinigungen bei der Bezeichnung von Flurstücken vorgenommen worden, um Dopplungen zu vermeiden. Die Bauaufsicht habe die Pläne unter neuer Ziffer geführt – die Naturschutzbehörde habe die Unterlagen aber unter der alten Nummer angefragt und daher nichts gefunden.
Dass es in mehr als zwei Jahren zu keiner Klärung gekommen ist, begründet Ursula Luh auch damit, dass die Grundstückseigentümer erst sehr spät im Verwaltungsverfahren, nämlich nach etwa acht Monaten, auf die Existenz einer Baugenehmigung hingewiesen hätten. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde habe daher zuvor keine Veranlassung bestanden, weitere Nachforschungen anzustellen.
Für Oliver Lahrem klingt die Begründung etwas verwirrend: „Ich habe ganz einfach mit dem Namen, der Adresse und dem Datum der Genehmigung angefragt und ohne Probleme alles bekommen. Das kann ich eigentlich auch von erfahrenen Beamten, die sich tagtäglich damit befassen, erwarten.“
Der Kreis prüft nach eigenen Angaben daher nicht nur Lahrems Akten erneut, sondern auch, ob noch andere Eigentümer von Verwaltungsfehlern betroffen sind.
Die Forderung nach Abriss der Gartenhütte ist für Lahrem schlicht unverhältnismäßig. Die Kosten, die er selbst tragen müsste, schätzt er auf mehr als 10 000 Euro. Darüber hinaus stört er sich an der Auslegung der Landschaftsschutzverordnung. „Da geht es um die Erhaltung des Landschaftsbildes“, sagt er, „dieses ist aber vor allem landwirtschaftlich geprägt. Seit ich denken kann, gibt es dort – wohlgemerkt nur vereinzelt – Koppeln und Schrebergärten.“ Letztere seien der Biodiversität sogar zuträglich. „Doch Amtsleiter Nitsch stört sich an freilaufenden Hühnern, die durch ihr Scharren die Landschaft verschandeln.“
Die Verordnung gibt es seit 1987. „Alles, was davor auf den Grundstücken errichtet wurde, sollte man doch lassen, wie es ist“, sagt Lahrem. (Franziska Jäger)