1. Startseite
  2. Region
  3. Seligenstadt

Landtagsvize Lortz: RP knausert mit Wasserrechten und gefährdet so neue Baugebiete

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Michael Hofmann

Kommentare

Eines von sechs ZWO-Wasserwerken: Lange Schneise im Seligenstädter Stadtwald.
Eines von sechs ZWO-Wasserwerken: Lange Schneise im Seligenstädter Stadtwald. © Wronski

Über Jahrzehnte hieß es „Wasser marsch“ in Deutschland. Ein Land, das verschwenderisch und ohne nachzudenken, mit dem kostbaren Nass umging. Doch die Zeiten sind vorbei. Klimawandel, brütend heiße Sommer mit extremer Trockenheit und sinkende Grundwasserspiegel haben einen Sinneswandel sowie Wasserspar-Projekte und -bewusstsein hervorgerufen. Auch bei Genehmigungsbehörden.

Ostkreis – Doch eine allzu rigorose und teilweise völlig überzogene Wasser-Bewirtschaftungspolitik sowie „fadenscheinige Argumente“ richteten in den Kommunen unvorhersehbare Schäden an, schimpft der Seligenstädter Landtagsvizepräsident Frank Lortz (CDU) und hat vor allen das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt im Visier. Er sei alarmiert gewesen, als er von Beschwerden aus dem Kreis Offenbach erfahren habe, dass vor diesem Hintergrund die auch vom Land Hessen gewünschte Ausweisung neuer Baugebiete in den Kommunen ausgebremst werde. „Baugebiete im Kreis dürfen doch nicht daran scheitern, dass das RP nicht genug Beweglichkeit zeigt“, so Lortz weiter.

In den letzten Jahren sei sichtbar geworden, dass auch mit der Ressource Trinkwasser sparsam umzugehen ist, sagt indes RP-Sprecher Matthias Schaider. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren sei zur „Wahrung des Wohls der Allgemeinheit“ immer auch die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung des Baugebietes nachzuweisen. „Auf dieses Erfordernis weist die Obere Wasserbehörde in den einzelnen Bauleitplanverfahren ausdrücklich hin. Beim Thema Wasser gilt, dass alle Beteiligten - Behörden, Zweckverbände, Kreise und Kommunen - gemeinsam eine nachhaltige Strategie verfolgen. Gerade mit Blick auf den Dürresommer 2022, der unter Berücksichtigung der regenarmen Vorjahre das ohnehin schon bestehende Defizit an Niederschlag weiter erhöht hat, liegt der Fokus auf einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser.“ Immerhin zähle die Untermainebene, aus der der Zweckverband Wasserversorgung in Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung fördere, „neben dem Hessischen Ried zu den am intensivsten bewirtschafteten Grundwasservorkommen in Südhessen.“

Landtagsvize Lortz: Nicht genug Beweglichkeit
Landtagsvize Lortz: Nicht genug Beweglichkeit © Wronski, Armin A.

Landtagsvize Lortz nennt das Beispiel Seligenstadt, wo keinerlei Grundwasserprobleme bestünden. Dort, aber auch in anderen Kommunen im Kreis seien ganze Baugebiete nicht mehr realisierbar, weil die Gefahr bestehe, dass die Anforderungen des Bebauungsplans an die entsprechende Wasserversorgung nicht erfüllt werden können. In der Einhardstadt geht es um das 19-Hektar-Baugebiet südwestlich des Westrings, bei dem der ZWO auf Anträge zur Erhöhung der Wasserrechte beim RP verwies und betonte, bis zum Vorliegen der Genehmigungen sei eine Erhöhung der ZWO-Liefermengen an die Stadt Seligenstadt nicht gesichert.

Betroffen von der rigorosen RP-Wassersparpolitik, so Lortz weiter, seien nicht nur Baupläne, sondern auch Pläne der Kommunen zur Nachverdichtung.

Entscheidend bei der Wasserlieferung ist bekanntlich der ZWO. Doch nicht dort macht Lortz Wasserknauserer aus, sondern eben beim RP in Darmstadt und der dortigen „Grünen-Schiene“ an der Spitze. Es sei offenkundig, so der Landtagsvize, „dass aus Wiesbaden die entscheidenden Hinweise kommen.“ Bereits mehrfach, so Lortz weiter, habe der ZWO vergebens weitere Wasserrechte beim RP beantragt, werde aber nur „hingehalten“. Er richtete einen nachdrücklichen Appell an das RP, neue/höhere Wasserrechte zu vergeben, schließlich seien letztlich ja auch die Interessen der Regionalplanung betroffen.

Zu den Aufgaben der Wasserbehörde - als exekutive Instanz - gehöre es, die Grundwasserbewirtschaftung auf Grundlage der gültigen und einschlägigen Gesetze zu genehmigen und zu überwachen, sagt RP-Sprecher Schaider. Maßgeblich für das RP-Handeln als obere Wasserbehörde sei unter anderem der Paragraf 6 des Wasserhaushaltsgesetzes. „Dieser schreibt vor, dass Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften sind. Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten. Diese Bewirtschaftung der Gewässer bezieht explizit mit ein, sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang auch im Interesse Einzelner zu nutzen. Darüber hinaus sind bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung zu erhalten oder zu schaffen.“

Wasserrechte sind die Grundlage für die Förderung. Aktuell, so der Zweckverband Wasserversorgung auf seiner Homepage, „verfügen wir über Wasserrechte im Umfang von rund 20 Millionen Kubikmeter.“ Die Erteilung oder auch die Verlängerung der Wasserrechte durch das RP sei „Ergebnis eines komplexen Verfahrens.“

Landtagsvize Frank Lortz kündigte im Wasserstreit ein Fachgespräch in der Wiesbadener Plenarsitzung im November an, zu dem er Vertreter aus dem Umweltministerium, aus dem RP Darmstadt, dem ZWO und Vertreter der Kommunen einladen will. (Von Michael Hofmann)

Auch interessant

Kommentare