Mit fünf Kilo Drogen erwischt: Seligenstädter verurteilt

Weil ihn die Polizei mit knapp fünf Kilo Marihuana erwischt hat, musste sich ein Seligenstädter nun vor Gericht verantworten. Das Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Seligenstadt – Wenn die Polizei jemanden mit knapp fünf Kilo Marihuana stellt, landet der Betroffene in der Regel im Knast. Am Montag kam jedoch ein Seligenstädter vor dem Schöffengericht in Offenbach mit einem dunkelblauen Auge davon: Zwei Jahre Haft, aber zur Bewährung ausgesetzt, weil er der Justiz bis dahin nur ein bisschen aufgefallen war und der Knast wohl keine gute Schule für ihn wäre.
Staatsanwältin Anke Grumann spricht in ihrer Anklage von mehr als 4 900 Gramm Marihuana, die der 29-Jährige am 6. Juni 2021 am Krümmlingsweg in Nieder-Roden übernahm, um sie in Mainhausen weiterzugeben. Die Laboranalyse ergab einen Gehalt am Rausch erzeugenden Tetrahydrocannabinol (THC) von 663 Gramm, fast das 90-fache über der Menge, die nicht mehr als gering gilt. Grumann wirft Drogenhandel vor.
Seligenstädter träumte von Leben im Rampenlicht
Rechtsanwalt Sebastian Schmidt spricht von Beihilfe und erklärt auf Nachfrage von Richter Manfred Beck, sein Mandant werde sich einlassen. Der 29-Jährige träumte in der Jugend von einem Leben im Rampenlicht, „ich wollte Fußballprofi werden“. Aus der Luft gegriffen war das nicht, „als 17-Jähriger spielte ich Regionalliga und besuchte das Internat eines Bundesligisten“. Dann sei der fußballbegeisterte Vater gestorben – „ein Schock“. Von schweren Verletzungen habe er sich außerdem nicht erholt.
Auch im Anschluss lief nicht alles rund. Warum er eine Handwerkslehre ein Jahr vor der Gesellenprüfung abbrach, erschließt sich nicht. Der Angeklagte erzählt etwas von der täglichen Mühsal langer Fahrten mit dem ÖPNV nach Frankfurt. Er arbeite und zahle der Mutter Miete. Nur hin und wieder rauche er einen Joint. Für den Kurierdienst von Ober-Roden nach Mainhausen habe man ihm 500 Euro versprochen.
29-Jähriger aus Seligenstadt stolperte bei Flucht über eigene Füße
Die sah er nie, weil die Polizei den Gesamtvorgang unter Kontrolle hatte. Ein Ermittler erzählt, der Angeklagte sei nervös gefahren, „immer leicht nach links ausgeschert, als wolle er unbedingt überholen“. Als er das Polizeiauto hinter sich bemerkte, sei er in die Industriestraße in Zellhausen abgebogen, habe eine klar als für Unbefugte verbotene Firmeneinfahrt benutzt.
Beim Gespräch mit zwei Polizisten habe der Angeklagte gebeten, aus dem Kofferraum eine Trinkflasche holen zu dürfen. Nachdem er die Klappe geöffnet hatte, habe er versucht, mit der großen Pappkiste zu fliehen, „er fiel aber über die eigenen Füße“. Am Boden liegend, habe er zwar noch kurz versucht, sich zu befreien, „sich dann aber kooperativ verhalten“. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung fanden die Ermittler nichts, was auf einen kriminellen Hintergrund deutete.
Richter Beck liest zwei Einträge aus dem Bundeszentralregister vor. Einmal akzeptierte der Mann einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen wegen Diebstahls, ein andermal 20 Tagessätze wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Staatsanwältin Anke Grumann: „Wir wissen nicht, ob Händler oder Helfer, wie er tatsächlich in die Struktur eingebunden war“. Deshalb gelte das Prinzip, „im Zweifel für den Angeklagten“. Die Menge sei jedoch außergewöhnlich hoch, weshalb sich die Haftstrafe von zwei Jahren wegen Beihilfe zum Drogenhandel nur gerade noch zur Bewährung aussetzen lasse.
Grumann fordert außerdem, binnen eines halben Jahres solle der Angeklagte 2 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Urteil am Schöffengericht Offenbach: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Seligenstädter
Rechtsanwalt Sebastian Schmidt erklärt, „ich werde der Frau Staatsanwältin in gar nichts widersprechen“. Fünf Kilo ließen keinen Spielraum zu, „entweder sitzt man im Knast oder bleibt knapp draußen“. Einen konkreten Antrag stelle er nicht. Richter Beck und die Schöffen folgen der Staatsanwältin: Zwei Jahre auf Bewährung und 2 000 Euro an das Suchthilfezentrum Wildhof.
„Sie haben sich verleiten lassen“, vermutet der Vorsitzende, „prinzipiell sind Sie kein Krimineller“. Im Gefängnis sei der Angeklagte nicht gut aufgehoben, „da kämen Sie nur mit Leuten in Kontakt, die Ihnen vorgaukeln, wie man hier und da noch mehr verdienen kann“.