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Modifizierung der Altstadtsatzung wird zum Abstimmungsmarathon

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Von: Michael Hofmann

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Seligenstädter Altstadt: Mehr als 200 Einzelkulturdenkmäler.
Seligenstädter Altstadt: Mehr als 200 Einzelkulturdenkmäler. © Wronski

Die Modifizierung der Altstadtsatzung in Seligenstadt erweist sich als schwer zu knackende Nuss

Seligenstadt – Eine der härtesten Nüsse, die die Stadtverordnetenversammlung je zu knacken hatte, ist die Fortschreibung und Aktualisierung der Altstadtsatzung. Das Werk aus dem Jahr 1991, dessen fehlende Aktualität auf den Gebieten Energie und Dachausbau die Grünen-Fraktion im April in einem Antrag drastisch vor Augen hielt, scheint von allen Seiten vernagelt. Der Abstimmungsmarathon der Stadtverwaltung im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes mit Land, der Unteren Denkmalschutzbehörde, Gemeindeverbänden, Ehrenamtlichen in der Denkmalpflege sowie Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmälern scheint endlos. Jedenfalls kann Bürgermeister Daniell Bastian (FDP) die für die Zeit nach den Sommerpause versprochene modifizierte Vorlage zur Zeit nicht vorlegen.

Ernüchterung deshalb in der Stadtverordnetenversammlung dieser Tage, die lediglich einem formalen Fortschreibungsantrag des Magistrats mit der Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Behörden ohne Gegenstimmung zustimmte. Auf Ablehnung stießen ein SPD- und ein Grünen-Antrag. Die SPD wollte in der neuen Satzung den „voranschreitenden Klimawandel mit seinen Konsequenzen, die energiepolitische Gesamtlage sowie die Energiegewinnung aus regenerativen Quellen“ berücksichtigt sehen. Eindringlich warnte SPD-Politiker Reiner Stoll vor einer „Existenzbedrohung für die Altstadt“ sowie der bevorstehenden Kostenexplosion beim Heizen der Gebäude und wies darauf hin, dass entsprechend notwendige Baumaßnahmen mit den Denkmalschutzvorgaben kaum vereinbar seien. Erforderlich sei unbedingt ein „zukunftsfähiges Energie- und Wärmekonzept.“ Die SPD-Initiative fand, ebenso wie der Grünen-Ursprungs-Antrag, lediglich rot-grüne Unterstützung, Koalition und FWS waren dagegen.

Seligenstadt verfügt über größte denkmalgeschütztes Ensemble im Kreis Offenbach

Enttäuscht hatte zuvor Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Rückert-Urban konstatierte, dass von Bastians angekündigtem großen Wurf „weit und breit nichts zu sehen ist“. Dabei sei das Energieproblem doch offenkundig: Fachwerk könne eben nicht entsprechend effizient gedämmt werden. Die Grünen hatten in ihrem Antrag die Problematik der bislang nicht zulässigen Dachflächenfenster, Sonnenkollektoren und Fotovoltaikanlagen aufgeworfen und Lösungen gefordert.

Der Bürgermeister zeigte Verständnis für die allseitige Enttäuschung, verwies auf „vielfältige Kontakte mit den Behörden. Aber wünschen und wollen reicht eben nicht aus.“ Es mache keinen Sinn, den Altstadtbewohnern eine schnelle Lösung in Aussicht zu stellen, so Bastian, der von „Einzelfallgenehmigungen“ in den nächsten Monaten sprach und davon, „dass unsere Satzung aufwendig gestaltet werden muss“.

Nun verfügt die Einhardstadt bekanntlich über das größte denkmalgeschützte Ensemble des Kreises Offenbach. Die fachgerecht sanierte Altstadt hat neben der Klosteranlage, der Stadtmauer inklusive den Stadttürmen und dem Palatium über 200 Einzelkulturdenkmäler! Es gilt das Credo: Veränderungen, Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen müssen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden und bedürfen einer entsprechenden Genehmigung.

Gestaltungssatzung nicht ohne Kooperation mit anderen Akteuren

Die örtliche Gestaltungssatzung soll im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für den Bereich des historischen Ensembles Regelungen treffen, deren Erfüllung mit den Aufgaben des Landes, der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Gemeinden, den Gemeindeverbände sowie Eigentümern und Besitzer von Kulturdenkmälern zusammenhängt. „Es obliegt daher der Gemeinde nicht, eine solche örtliche Gestaltungssatzung, ohne Kooperation mit den soeben genannten Akteuren zu erlassen.“

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