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Warum die Umgehungsplanung unsere Geduld auf eine harte Probe stellt

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Von: Michael Hofmann

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Blick hinter das Sparkassengebäude an der Frankfurter Straße (rechts): Hier soll der dritte Abschnitt der Umgehung beginnen.
Blick hinter das Sparkassengebäude an der Frankfurter Straße (rechts): Hier soll der dritte Abschnitt der Umgehung beginnen. © wronski

Das Schreiben liest sich ein wenig wie eine Blaupause der ewig unvollendeten Berliner Riesenflughafen-Planung.

Seligenstadt – Es beschreibt aber lediglich die noch zu überwindende Hürdenstrecke auf dem Weg zum dritten, nur 2,6 Kilometer langen Abschnitt der Seligenstädter Umgehung. Doch der mit zehn Millionen Euro teuerste Abschnitt, den die Stadt zudem vorfinanziert, hat’s in sich, wie einem aktuellen Schreiben von Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) als Antwort auf eine entsprechende Anfrage von Landtagsvize Frank Lortz (CDU) zu entnehmen ist.

Es gilt das folgende Zeitfenster: Parlamentsbeschluss zur sogenannten Vorzugstrasse war am 8. Dezember 2014; die Bestätigung per Bürgerentscheid folgte Ende September 2015; schließlich „wird der Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (...) noch in 2022 angestrebt“, schreibt der Minister. So der Ist-Stand.

Und in der Zwischenzeit? Geschafft ist schon einiges: Baugutachten „mit vorlaufenden Bohrungen“, Vermessungsarbeiten und Ausweitung der Verkehrsuntersuchung. Damit sind die Voraussetzungen für die Bearbeitung der Entwurfsplanung geschaffen, die nach EU-Ausschreibung im Mai 2018 an ein Ingenieurbüro vergeben wurde. Bis zum Streckenziel Entwurfsplanung haben sich die Experten jedoch lediglich warmgeplant und abgestimmt.

Seligenstadt: Umgehung wird weitergeplant

Also wird wieder in die Hände gespuckt: Es folgen Gespräche mit betroffenen Dritten, also mit Grundbesitzern, die Gebiet abgeben sollen (Eichwaldhof, Landwirte, Gemeinde Hainburg, Eichwald-Kleingärtner, Sparkasse); da besteht nach Al-Wazirs Angaben weiter Abstimmungsbedarf.

Wir wenden uns dem obligatorischen Straßenbau- und wassertechnischen Entwurf zu, erfahren aber aus der Wiesbadener Stellungnahme, dass zuvor die Stadt eine Änderung des Bebauungsplans (Anbindung Gewebegebiet Nord I und II an die Umfahrung) abschließen muss. Es folgen „ein Fachbeitrag gemäß Wasserrichtlinie“, Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung, lärmtechnische Untersuchungen, Erarbeitung der umweltfachlichen Beiträge (Artenschutzbeitrag, landschaftspflegerischer Begleitplan), Erstellung von insgesamt sieben Bauwerkskizzen, um zum Abschluss der erforderlichen Kreuzungsvereinbarung mit der Bahn zu kommen.

Liegen alle technischen und umweltfachlichen Beiträge vor, kommen Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis und Regelungsverzeichnisse (Bauwerke, Wege, Gewässer) hinzu. Wenn dieser Riesenstapel Papier und Pläne schließlich beisammen ist, ist das aber keineswegs das Ende. Denn im Zuge der Planfeststellung gibt es ein Anhörungsverfahren, das die Angaben der sogenannten Träger öffentlicher Belange aufgreift. Wenn wir dann noch nicht im Planungskoma liegen, wird der Plan festgestellt oder – Ehrenrunde – es ist eine Planänderung erforderlich. Nicht vergessen dürfen wir, dass die Planungen von zwei Arbeitskreisen begleitet werden – dem Arbeitskreis Anwohnerschaft und einem Facharbeitskreis.

Wie schon bei den ersten beiden Straßenabschnitten liegen auch für die Schlusstrasse Anspruch und Wirklichkeit im Timing weit auseinander. Als unsere Zeitung im November 2013 über die Planungen zur dritten Trasse berichtete, standen die Erhebungen für die Umweltverträglichkeitsstudie im Mittelpunkt. Damalige Einschätzung: „Bis die ersten Bagger anrollen, wird noch einige Zeit vergehen. Der Start ist frühestens für 2018/2019 vorgesehen.“

Im April dieses Jahres schreckten Gerüchte von „fünf Jahren Planungsstillstand bei den Straßenbaubehörden“ die Seligenstädter Parlamentarier auf. Demnach müsse die Stadt bis ins Jahr 2027, vielleicht gar bis 2030, auf den dritten Abschnitt und die Komplettierung der Umgehungsstraße warten. Beschlossen wurde an jenem Abend ein Unions-Antrag, demzufolge der Magistrat zu jeder Sitzung „einen Bericht zum Verfahrensstand“ vorlegen soll. Dies auch, weil ein irritierter Blick auf einen Vorentwurf ergab, dass „gravierende Änderungen im Vergleich zum letzten Plan“ vorgenommen worden waren, wie CDU-Fraktionschef Joachim Bergmann in einer Fachausschuss-Sitzung feststellte.

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