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Stadt Seligenstadt verlängert Zulagenzahlung an Erzieher bis 2023

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Schulbetreuung in Froschhausen: Beitragserstattung nun auch tageweise möglich. Archivfoto: privat
Schulbetreuung in Froschhausen: Beitragserstattung nun auch tageweise möglich. © Privat

Die Stadt Seligenstadt verlängert ihre Zulagenzahlung an Erzieherinnen und entlastet Familien finanziell.

Seligenstadt – Der Wunsch, jedem Kind in Seligenstadt einen Betreuungsplatz anzubieten, ist genauso groß wie die Verpflichtung dazu. Bekanntlich ist der Erzieherinnenmarkt sehr angespannt, und das nicht nur im Kreis Offenbach. „Die Personalgewinnung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes gestaltet sich seit mehreren Jahren äußerst schwierig, da die Anzahl der zu betreuenden Kinder ständig steigt, aber gleichzeitig nicht ausreichend neu ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher auf den Arbeitsmarkt kommen“, sagt Bürgermeister Daniell Bastian.

Die Stadt Seligenstadt hatte daher beschlossen, ihren Erzieherinnen eine zeitlich befristete Zulage zu gewähren. Zum einen, um das angestammte Fachpersonal weiter zu binden, zum anderen, um bei freien Stellen qualifiziertes Personal besser anzusprechen.

„Die Gewährung der Zulage im Vorjahr und der davon ausgehende finanzielle Anreiz haben sich positiv auf die Bewerbungs- und Einstellungssituation sowie auf die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten ausgewirkt“, resümiert der Rathauschef.

Daher hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag beschlossen, die Zulage, die zunächst bis 30. Juni befristet war, bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Die entsprechenden Mehrausgaben in den vier städtischen Einrichtungen mit etwa drei Dutzend partizipierenden Beschäftigten liegen bei etwa 10 000 Euro pro Monat. Sollten sich die kirchlichen und freien Träger dem Zulagensystem anschließen, was von Seiten der Stadtverwaltung angestrebt ist, würden sich die Mehrkosten der Stadt gut vervierfachen.

Die Corona-Krise hat Familien in besonderer Weise belastet. Sie hatten mit ganz oder teilweise geschlossenen Kita- und Betreuungseinrichtungen, mit Homeschooling und Wechselunterricht gepaart mit Homeoffice und finanziellen Einbußen umzugehen. Um in dieser angespannten Situation wenigstens für etwas finanzielle Entlastung zu sorgen, hatte die Stadt bereits im vergangenen Jahr mit einer Satzungsänderung die Möglichkeit geschaffen, die Betreuung monatlich auszusetzen - sowohl in den Kitas als auch in der Schulbetreuung. Vom Angebot wurde rege Gebrauch gemacht, besonders in den Schulen.

Nun wurde die Satzung dahingehend geändert, dass in Fällen von Betretungsverboten, Einschränkungen des Betriebes (etwa Wechselunterricht) oder Verfügungen von Behörden (Quarantäneauflagen) auch tageweise eine Erstattung beantragt werden kann. Im Krippenbereich, wo es nach Maßgabe des Hygienekonzeptes des Landes zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes kommt, soll es unter bestimmten Auflagen zu einer Reduzierung der Gebühren kommen können.

Um für alle Eltern die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen, wurde den Trägern der freien und kirchlichen Kitas eine Finanzierungszusage gegeben, wenn sie die gleichen Erstattungsregelungen in ihren Einrichtungen schaffen.  (mho)

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