Suche nach Hundespielwiese endet in einer Sackgasse

Die Stadt Seligenstadt hat eine Fläche von fast 3 100 Hektar. 24 Hektar davon sind Freifläche, 108 Erholungsfläche. Kaum zu glauben, dass sie dennoch weder ein Plätzchen für einen neuen Skaterpark (schon 2010 unterbreitete der Jugendbeirat Vorschläge) noch für eine Hundespielwiese finden kann. Die Gemeinde Hainburg, obwohl „nur“ 1 600 Hektar groß, hatte dagegen problemlos eine Hundefreilauffläche gefunden. Woran liegt das?
Seligenstadt – Untätigkeit muss sich die Stadt kaum vorhalten lassen. Aufgrund zweier Stadtverordnetenbeschlüsse (2020, 2021) hatte die Verwaltung Standorte geprüft. „Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine möglichst konfliktfreie Lage gelegt, das heißt nicht in der Nähe von Wohnbebauung oder Spielplätzen, gut erreichbar, nicht im Landschafts- oder Naturschutzgebiet“, so der Magistrat in seinem aktuellen Bericht dazu. Zusammen mit den Landwirten Norbert Zöller und Hubert Wolf war daraufhin das Klein-Welzheimer Gelände Im Gieren, nördlich der Kleingärten, als besonders geeignet angesehen worden. Dort wäre kein Zaun nötig, außerdem wird der Bereich bereits jetzt rege von Spaziergängern mit Hunden frequentiert. Doch die Untere Naturschutzbehörde schießt quer. Das Gieren-Gebiet sei „ausdauernde, wärmeliebende Ruderalflur“ (Vegetationsentwicklung) und im Zuge der Lebensraum- und Biotopkartierung erfasst. Eine aktuelle Ortsbesichtigung habe zudem viele Magerkeitszeigerarten bestätigt. Insofern sei eine Hundespielwiese ein erheblicher Eingriff und könne nicht zugelassen werden.
Stattdessen schlägt die Naturschutzbehörde (UNB) „zwei alternative, stadteigene Grundstücke aus der Flächenkulisse Grünflächen mit Zweckbestimmung Freizeit/Sport“ vor, auf denen eine eingezäunte Hundespielwiese auch ohne naturschutzrechtliche Genehmigung zulässig sei. Die aber haben es in sich:
- Bei der Fläche Froschhausen (Flur 7, Flurstück 330/21) handelt es sich um den Festplatz und Bolzplatz. Die Fläche grenzt an die Wohnbebauung in der Max-Planck-Straße 48-60 und das Sportgelände des TC Froschhausen an. Außerdem soll dort die Naturkindergartengruppe des Kindergartens „Sonnengesang“ angesiedelt werden.
- Beim Flurstück Klein-Welzheim (Flur 2, Flurstück 1005/1) handelt es sich um den Sportplatz. Auch dort gibt es umfangreiche sportliche Aktivitäten sowie einen Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe. Das gesamt Sportgelände ist zwar eingezäunt, zwischen den einzelnen Nutzungen gibt es jedoch keine Trennung, sodass ein Zaun gestellt werden müsste.
- Der von der FWS-Fraktion vorgeschlagene Standort an der Wilhelm-Leuschner-Straße wurde im Zuge der Prüfung für den Standort einer Mountainbike-Strecke von der UNB bereits abgelehnt, da es sich um eine im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) ausgewiesene Vorrangfläche für Natur und Landschaft handelt. Eine naturschutzrechtliche Genehmigung sei kaum zu erwarten, und wenn doch, dann nur mit einem entsprechenden Ausgleich. Außerdem liegt die Fläche gegenüber von Wohnbebauung.
- Bereits im September 2021 schlug die UNB zwei weitere Flächen vor, die im RegFNP als „Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeit/Sport“ dargestellt sind. Ein Flurstück ist 3 864 Quadratmeter groß, liegt hinter der Einhardschule und ist von Kleingärten umgeben. Es ist seit vielen Jahren an eine Pferdebesitzerin als Weide- und Futterfläche verpachtet. Die Pächterin hat frühzeitig gegen die Nutzung als Hundespielwiese interveniert, da ihre Pferdehaltung ohne diese Fläche gefährdet sei. Sie ist daran interessiert, das Gelände zu kaufen. Das zweite Flurstück liegt direkt neben dem Stadion an der Zellhäuser Straße und im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35. Dieser setzt für die Fläche als Nutzung Grünfläche und Parkplätze fest. Hier wäre eine Einzäunung sowohl laut UNB zulässig als auch denkbar. Der angrenzende Parkplatz des Stadions gewährleistet eine gute Erreichbarkeit. Das Gelände ist aber nur 1 000 Quadratmeter groß.
Fazit des Magistrats: „Bisher wurden alle Flächen, die die Verwaltung und auch die Landwirte befürwortet haben, von der UNB abgelehnt und die von der UNB vorgeschlagenen Flächen, erscheinen aus städtischer Sicht ungeeignet beziehungsweise zumindest mit einem erheblichen Konfliktpotenzial behaftet. Die Verwaltung kann daher keine Fläche für die Einrichtung einer Hundespielwiese in Seligenstadt zur Verfügung stellen.“