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Suche nach Hundespielwiese endet in einer Sackgasse

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Von: Michael Hofmann

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Hundespielwiese in der Gemeinde Hainburg: Von den Hundebesitzern gibt es positive Rückmeldungen.
Hundespielwiese in der Gemeinde Hainburg: Von den Hundebesitzern gibt es positive Rückmeldungen. © jo

Die Stadt Seligenstadt hat eine Fläche von fast 3 100 Hektar. 24 Hektar davon sind Freifläche, 108 Erholungsfläche. Kaum zu glauben, dass sie dennoch weder ein Plätzchen für einen neuen Skaterpark (schon 2010 unterbreitete der Jugendbeirat Vorschläge) noch für eine Hundespielwiese finden kann. Die Gemeinde Hainburg, obwohl „nur“ 1 600 Hektar groß, hatte dagegen problemlos eine Hundefreilauffläche gefunden. Woran liegt das?

Seligenstadt – Untätigkeit muss sich die Stadt kaum vorhalten lassen. Aufgrund zweier Stadtverordnetenbeschlüsse (2020, 2021) hatte die Verwaltung Standorte geprüft. „Dabei wurde besonderes Augenmerk auf eine möglichst konfliktfreie Lage gelegt, das heißt nicht in der Nähe von Wohnbebauung oder Spielplätzen, gut erreichbar, nicht im Landschafts- oder Naturschutzgebiet“, so der Magistrat in seinem aktuellen Bericht dazu. Zusammen mit den Landwirten Norbert Zöller und Hubert Wolf war daraufhin das Klein-Welzheimer Gelände Im Gieren, nördlich der Kleingärten, als besonders geeignet angesehen worden. Dort wäre kein Zaun nötig, außerdem wird der Bereich bereits jetzt rege von Spaziergängern mit Hunden frequentiert. Doch die Untere Naturschutzbehörde schießt quer. Das Gieren-Gebiet sei „ausdauernde, wärmeliebende Ruderalflur“ (Vegetationsentwicklung) und im Zuge der Lebensraum- und Biotopkartierung erfasst. Eine aktuelle Ortsbesichtigung habe zudem viele Magerkeitszeigerarten bestätigt. Insofern sei eine Hundespielwiese ein erheblicher Eingriff und könne nicht zugelassen werden.

Stattdessen schlägt die Naturschutzbehörde (UNB) „zwei alternative, stadteigene Grundstücke aus der Flächenkulisse Grünflächen mit Zweckbestimmung Freizeit/Sport“ vor, auf denen eine eingezäunte Hundespielwiese auch ohne naturschutzrechtliche Genehmigung zulässig sei. Die aber haben es in sich:

Fazit des Magistrats: „Bisher wurden alle Flächen, die die Verwaltung und auch die Landwirte befürwortet haben, von der UNB abgelehnt und die von der UNB vorgeschlagenen Flächen, erscheinen aus städtischer Sicht ungeeignet beziehungsweise zumindest mit einem erheblichen Konfliktpotenzial behaftet. Die Verwaltung kann daher keine Fläche für die Einrichtung einer Hundespielwiese in Seligenstadt zur Verfügung stellen.“

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