SG Bruchköbel hofft auf einstweilige Verfügung und Einordnung in die Aufstiegsrunde der Handball-Oberliga

Die Handball-Oberliga der Männer könnte mit einem Knall in die Auf- und Abstiegsrunde starten: Die SG Bruchköbel hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Eingruppierung in die Play-downs aufgrund einer Spielwertung durch das Sportgericht beantragt und erwartet heute (22.4.2022) eine Antwort. „Wenn wir recht bekommen, rutschen wir in die Aufstiegsrunde“, sagt Bruchköbels Sportlicher Leiter Kazimir Balentovic.
Bruchköbel – Grundlage des Streits ist das Heimspiel aus der Gruppenphase der Nord-Staffel gegen den TSV Vellmar vom 23. Januar. Die Bruchköbeler haben die Begegnung mit 32:21 gewonnen, die Punkte später aber aberkannt bekommen. Gegner TSV Vellmar hatte Einspruch gegen die Wertung eingelegt, weil der Impfstatus des Bruchköbelers Alen Kulenovic unklar gewesen sei. Diesem Einspruch hat der Hessische Handballverband (HHV) in einem schriftlichen Verfahren per Urteil vom 11. April recht gegeben. HHV-Geschäftsführer Andreas Hannappel bestätigt gegenüber dem HA, dass ein Urteil gefällt worden sei. Weitere Auskunft gab der Geschäftsführer nicht, da die Einspruchsfrist noch bis Montag läuft und es sich somit um ein laufendes Verfahren handele. Ein Einspruch vonseiten der SG Bruchköbel sei beim Verband bis gestern Nachmittag nicht eingegangen.
Verein habe Gang vor das Landgericht bereits angedeutet
Stattdessen haben sich die Bruchköbeler für den Gang vor das Landgericht entschieden. „Wir haben schon während des Verfahrens vor dem Sportgericht mehrfach angedeutet, bei einem negativen Urteil gegen uns diesen Schritt zu gehen“, sagt Balentovic, der die Urteilsbegründung als „nicht nachvollziehbar“ bewertet.
Alen Kulenovic war laut Balentovic Ende Januar einmal mit dem Coronaimpfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden und galt damit eigentlich als vollständig geimpft und durfte in einer Zeit, in der in den Hallen die 2G-Regel, also Geimpft oder Genesen, galt, seinem Sport nachgehen. „Rückwirkend wurde ihm der Impfstatus aberkannt“, echauffiert sich Balentovic heute noch über diese nahezu undurchschaubare Phase mit sich gefühlt täglich ändernden Corona-Regeln.
Urteil des Verbands sei spät gefallen
Die SG Bruchköbel, die als Gastgeber zur Kontrolle der Nachweise verpflichtet gewesen ist, hätte es an diesem Spieltag nicht besser wissen können, sagt Balentovic. Später habe der Verein erfahren, dass Kulenovic zu diesem Zeitpunkt „alles gedurft hätte, nur nicht die Halle betreten“.
„Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber es hätte viele Möglichkeiten gegeben, in diesem Fall zu entscheiden. Zum Beispiel hätte der Heimverein eine Strafe bekommen können, weil er den Spieler nicht in die Halle hätte lassen dürfen“, ärgert sich der Sportliche Leiter darüber, dass der Verband nach Eingang des Vellmarer Einspruchs den Bruchköbelern sofort die zwei Punkte abgezogen hat. Und auch darüber, dass erst Mitte April ein Urteil gefällt wurde.
Bei späterer Entscheidung des Gerichts spielt SG Bruchköbel unter Protest
Ein erster Widerspruch gegen den Vellmarer Einspruch wurde abgelehnt, so dass nun das Landgericht in der Pflicht ist. Balentovic hofft, dass am heutigen Freitag (22.4.2022) eine Entscheidung des Frankfurter Gerichts eingeht und nicht erst am Montag. Sollte das der Fall sein, werden die Bruchköbeler das Spiel der Abstiegsrunde am Sonntag gegen die TSG Münster „unter Protest spielen“. Die Bruchköbeler hätten sich den Schritt, eine einstweilige Verfügung zu beantragen, gut überlegt und seien vom Erfolg überzeugt. „Und wenn die einstweilige Verfügung abgelehnt wird, dann haben wir wenigsten alles versucht“, so Kazimir Balentovic. (Von Julia Meiss)