2G beim Einkaufen: Diese Dokumente müssen Sie ab sofort immer dabei haben

Die Corona-Regeln im Einzelhandel und der Gastronomie wurden auf 2G verschärft. Nur Geimpfte und Genesene bekommen Zutritt, benötigen aber wichtige Dokumente.
Offenbach – Jetzt steht es fest: Bund und Länder führen bundesweit die 2G-Regel ein. Das haben die Ministerinnen und Minister sowie Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei dem Corona-Krisengipfel am Donnerstag (02.12.2021) beschlossen. Demnach dürfen in vielen Bundesländern spätestens ab Montag (06.12.2021) nur Geimpfte und Genesene im Café sitzen oder vor Ort shoppen gehen.
Ungeimpfte sollen aber weiterhin über den Click & Collect-Service der Läden an Waren kommen, dieser soll jetzt wieder verstärkt angeboten werden. Zum Beispiel hatte Ikea im vergangenen Corona-Lockdown über Click & Collect seine Produkte und Möbel verkauft. Von der 2G-Regel ausgenommen sind unter anderem Tankstellen, Drogerien, Apotheken, Supermärkte sowie Postfilialen, da sie zu den Grundversorgern zählen. Doch auf was muss man als geimpfte oder genesene Person nun achten, wenn man mal eben ein Paar neue Schuhe kaufen oder einen Kaffee trinken möchte?
Corona: 2G beim Einkaufen - Welche Dokumente werden benötigt?
Geimpfte benötigen vor dem Betreten des jeweiligen Geschäfts zunächst einen digitalen oder analogen gelben Impfpass, der die vollständige Corona-Impfung nachweist. Mit Apps auf dem Smartphone, wie Covpass oder der Corona-Warnapp, lässt sich das Dokument mit einem QR-Code abrufen.
Genesene müssen das positive PCR-Ergebnis oder die Quarantäneanordnung aus der vergangenen Covid-Erkrankung vorlegen. Die Infektion muss zu diesem Zeitpunkt mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. Diese Nachweise werden digital, aber auch als Ausdruck in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache akzeptiert - das berichtet focus.de. Die entsprechenden Nachweise werden schließlich vor dem Eingang von Mitarbeitern oder dem dafür eingestellten Sicherheitspersonal überprüft.
Zur Feststellung der Identität werden zusätzlich folgende Dokumente akzeptiert:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
- Krankenversicherungskarte mit Foto
- Studentenausweis mit Foto
2G beim Einkaufen: Corona-Geimpfte und Genesene müssen sich auf Schlangen einstellen
Da die Kontrolle einige Zeit in Anspruch nimmt, müssen sich Geimpfte und Genesene auf lange Schlangen vor H&M, Galeria und Co. einstellen. Besonders an den Wochenenden in der Vorweihnachtszeit könnte es zu großen Anstürmen kommen. Viele Menschen wollen dann noch die letzten Geschenke einkaufen und Besorgungen für das Fest rechtzeitig erledigen. Am ersten Dezemberwochenende könnte es zudem in Innenstädten besonders voll werden, denn an diesem dürfen ungeimpfte Personen in einigen Bundesländern noch uneingeschränkt einkaufen gehen.
Auch in Supermärkten gelten verschärfte Corona-Regeln*. Sie sind zwar von der 2G-Regel befreit, müssen jedoch Kundenzählungen durchführen oder abgezählte Körbe und Einkaufswagen herausgeben. Dasselbe gilt für Drogeriemärkte wie Rossmann oder dm. Die Obergrenze kann von den jeweiligen Ländern selbst festgelegt werden.
Im Video: Handelsverband warnt vor strengen Corona-Auflagen im Einzelhandel
2G: Kritik an Corona-Regelung beim Einkaufen - Massive Umsatzeinbußen erwartet
Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die ausgeweitete 2G-Regelung scharf. Unter Verweis auf ein vom Verband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten seien solche Regeln im Einzelhandel verfassungswidrig. Zudem herrsche in Geschäften durch die Maskenpflicht und Hygieneregelungen keine akute Corona-Infektionsgefahr.
Auch drohen durch die neue Maßnahme in der Branche hohe Verluste. „Wir gehen davon aus, dass 2G beim stationären Einzelhandel zu Umsatzeinbußen im Dezember von etwa 5,3 Milliarden Euro führen würde“, sagte Christian Rusche, Wirtschaftswissenschaftler am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. (Alina Schröder) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.