Corona-Maske im Rückruf: Produkt bietet keinen Schutz vor dem Virus
Während der zweiten Corona-Welle muss ein Rückruf für eine Maske gestartet werden. Die Mund-Nase-Bedeckung bietet keinen ausreichenden Schutz vor dem Virus.
- Ein aktueller Rückruf* ist für eine Mund-Nasen-Bedeckung gestartet worden.
- Die Maske erfüllt offenbar nicht erforderlichen Standards.
- Das Infektionsrisiko mit Corona wird durch das Produkt nicht ausreichend gesenkt.
Kassel – Ob in der Schule, bei der Arbeit oder beim Einkaufen: Derzeit begleitet uns im Kampf gegen die Corona*-Pandemie die Maske nahezu überall im Alltag. Allerdings ist jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung von einem Rückruf* betroffen. Es droht sogar eine Gefahr für die Gesundheit - doch der Importeur gibt nur wenige Informationen bekannt.
Die Hubnet GmbH informiert über den Rückruf der Schutzmasken. Betroffen ist das Produkt „LUCCA Care-Maske“. Dem Unternehmen zufolge seien die Angaben „KN95“ und „FFP2“ auf der Maske und der Verpackung unzutreffend.

Maske im Rückruf: Kunden können Produkt zurückschicken - kein Medizinprodukt
Daher gilt das Produkt nicht als persönliche Schutzausrüstung und ist auch kein Medizinprodukt, sondern lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung. Rückgaben können an das Unternehmen in Hamburg, das ursprünglich LED-Leuchten vertreibt, zurückgesendet werden:
- Hubnet GmbH
- Essener Straße 4 (Haus D3)
- 22419 Hamburg
Rückruf von Schutzmaske: Verbraucherportal warnt vor Nutzung
Informationen darüber, in welchen Bundesländern die Maske vertrieben wurden und wieso es zu der falschen Kennzeichnung kam, sind nicht bekannt. Das Verbraucherportal „produktwarnung.eu“ warnt jedoch vor einer Gesundheitsgefahr und rät dringend davon ab, die Maske zum Eigenschutz zu verwenden.
Seit Beginn der Corona-Pandemie herrscht in Deutschland große Verunsicherung in Bezug auf Atemschutzmasken. Dabei gibt es einiges zu beachten. Für partikelfiltrierende FFP2- und FFP3-Masken gilt: Ohne CE-Kennzeichung bieten sie keinen ausreichenden Schutz. Zur CE-Kennzeichnung muss eine vierstellige Nummer der zertifizierenden Stelle angegeben sein. Die zugelassenen Stellen finde Verbraucher hier.
Diese Institute sind keine zugelassenen Stellen:
- CE 1282 - ECM (Ente Certificazione Macchine)
- CE 2703 - ICR Polska
- CE 2037 - CELAB
- CE 0865 - ISET Srl Unipersonale CE 1299 - TSU Slovakia (Technicky skusobny ustav Piestany)
- CE 2468 - Zavod za ispitivanje kvalitete d.o.o.
- CE 2466 - Zavod za ispitivanje kvalitete robe d.o.o.
Gesundheitsgefährdende Maske im Rückruf: Verbraucherportal klärt auf
Für KN95- und N95-Masken gelten ähnliche Vorschriften. Die Schutzmasken benötigen eine Sonderzulassung oder einen Schnelltest einer zugelassenen Prüfstelle. Sie dürfen lediglich mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörden verkauft werden, so das Verbraucherportal. Ist das nicht der Fall: Finger weg! Aufgrund der Corona-Krise müssen seit Juni 2020 importierte KN95-Schutzmasken eindeutig als CPA-Maske oder als Pandemie-Atemschutzmaske identifizierbar sein.
Doch was bedeuten die verschiedenen Bezeichnungen eigentlich? In Deutschland wird zwischen drei Gruppen partikelfilternden Masken unterschieden:
FFP1 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel |
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FFP2 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe |
FFP3 filtert | ungiftigen Staub, Rauchpartikel, krebserregende Stoffe, Viren, Bakterien, Pilzsporen, radioaktive Stoffe |
Ausreichender Schutz vor Corona: RKI empfiehlt mindestens eine FFP2-Maske
Zum Schutz vor Corona empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) mindestens eine Maske der Filterklasse 2. In China wird zwischen vier Maskentypen unterschieden: KN95, KN100, KP95 und KP100. Häufig wird in Deutschland die KN95-Maske verwendet. Diese entspricht den Anforderungen der amerikanischen N95-Masken, so „apotheken-adhoc.de“. (kas) *hna.de. ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Dieser Masken-Rückruf ist nicht der erste seit Ausbruch der Corona-Pandemie: Bereits zahlreiche Atemschutzmasken wurden zurückgerufen - weil sie nicht ausreichend vor dem Virus schützen. Masken sind zum Schutz sinnvoll - hier wird erklärt, wie man sie richtig tragen soll.
Beispiel: So werden FFP2-Masken richtig gekennzeichnet
Herstellerangabe/Importeur
Typ/Modellnummer
EN 149:2001+A1:2009
FFP2 NR - CE 0000 (NR = nicht wiederverwendbar – R = wiederverwendbar)
Haltbarkeit/Herstellungsdatum
Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs muss beiliegen
Beispiel: So werden KN95 Masken richtig gekennzeichnet
Herstellerangabe
Typ/Modellnummer
KN95 – GB2626:2006
Herstellungsdatum/verfallsdatum
zusätzliche Kennzeichnung: CPA oder Pandemie-Atemschutzmaske