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Hohes Bußgeld droht: Was nicht in Ihrer Garage stehen sollte

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Von: Teresa Toth

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Garagen werden häufig umfunktioniert. Statt Autos befinden sich etwa Fitnessgeräte oder ausgemistete Möbel darin. Doch das kann Folgen haben.

Kassel – Garagen dienen häufig nicht nur als Stellplatz für das Auto, sondern auch als Abstellkammer, Werkstatt, Fitness- oder Partyraum. Sie bieten Raum für alle jene Gegenstände, für die der Platz in der Wohnung oder dem Haus nicht ausreicht. Dass Garagen damit häufig nicht ihren eigentlichen Zweck zur Unterbringung von Fahrzeugen erfüllen, verstößt allerdings gegen die Bauordnung und ist strafbar.

In der so genannten Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) und Bauordnung (BO) jedes Bundeslandes ist exakt festgelegt, was sich in einer Garage befinden darf. In der hessischen Bauordnung (HBO) steht etwa, dass es sich bei Garagen um Räume handelt, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Dazu gehören neben (zugelassenen) Autos auch Motorräder – sofern sich zusätzlich ein Auto problemlos abstellen lässt.

Die falsche Nutzung einer Garage kann mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden. (Symbolbild)
Die falsche Nutzung einer Garage kann mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden. (Symbolbild) © Karl-Heinz Spremberg/imago

Was in der Garage gelagert werden darf: Zubehör für Fahrzeuge ist erlaubt

Die Garage als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerraum zu nutzen ist laut Bauordnung nicht gestattet. Zubehör für Fahrzeuge, beispielsweise Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, dürfen in Garagen allerdings gelagert werden. Auch Benzin und Diesel in begrenzten Mengen sind erlaubt. Dementsprechend sind Garagen ausschließlich für die Unterbringung von Fahrzeugen und deren Zubehör vorgesehen – ob hierzu auch Fahrräder gehören, lässt sich der Verordnung nicht entnehmen.

Wer die Garage ohne entsprechende Genehmigung für andere Zwecke nutzt, macht sich also strafbar. Dazu zählt nicht nur eine komplett umfunktionierte Garage etwa zum Hobby-, Party- oder Fitnessraum, sondern auch das Abstellen eines Grills oder Lagern von Gartenmöbeln im Winter.

Nutzung von Garagen als Abstellraum: Eigentümern drohen hohe Geldstrafen

Die strengen Regelungen haben aber ihre Daseinsberechtigung: Insbesondere in größeren Städten herrscht oft ein massiver Parkplatzmangel. Dort kontrolliert das Ordnungsamt daher regelmäßig Garagen auf ihre Nutzung. Stellen die Beamten im Zuge einer Zweckentfremdung einen Verstoß fest, droht den Eigentümern der Garage ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro.

Autofahrer müssen sich auf Änderungen beim Führerschein einstellen. Die Bundesregierung und die EU-Kommission wollen die Fahrausbildung verändern. So könnte etwa das Mindestalter für begleitetes Fahren gesenkt werden. (tt)

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