Niederlande-Urlaub trotz Corona: Diese Regeln gelten im Hochinzidenzgebiet

Die Niederlande bleiben als Hochinzidenzgebiet ein beliebtes Urlaubsziel. Welche Corona-Regeln aktuell beim Reisen gelten.
Offenbach/Amsterdam – Die Niederlande sind eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Allerdings gelten für Urlauber, die Städte wie Groningen, Amsterdam oder Den Haag erkunden wollen in der Corona-Pandemie besondere Regeln. Die Niederlande haben in den vergangenen Monaten ein Auf und Ab der Regelungen hinter sich.
Ende Juni hatte die Regierung um Ministerpräsident Marc Rutte fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Anschließend stiegen die Fallzahlen in Holland massiv an. Am Freitag (09.07.2021) vermeldeten die Behörden schließlich die Rücknahme aller Lockerungen. „Wir haben eine Fehleinschätzung gemacht. Das tut uns leid“, erklärte der Ministerpräsident.
Niederlande-Urlaub: So ist die Corona-Lage in Holland
Die Neuinfektionen hängen laut Angaben der Behörden stark mit der Ausbreitung der hochinfektiösen Delta-Variante des Coronavirus zusammen. Bislang wurden in den Niederlanden rund 1,8 Millionen Infektionen gemessen. Das Auswärtige Amt warnt unter anderem: „Das Königreich der Niederlande ist von Covid-19 weiterhin betroffen.“
Urlaub in den Niederlanden trotz Corona: Diese Regeln gelten für Touristen
Seit dem 27. Juli 2021 stuft das Robert-Koch-Institut die Niederlande als Hochinzidenzgebiet ein. Dennoch müssen aus Deutschland einreisende Touristen an der Grenze keinen negativen Corona-Test vorlegen. Eine Quarantäne in Holland ist ebenfalls nicht notwendig. Diese Regelungen gelten für Touristen, die mit dem Auto einreisen. Wer mit dem Flugzeug reist, muss im Vorfeld des Niederlande-Urlaubs ein Gesundheitsformular ausfüllen und an die Behörden schicken. Wie die Regierung mitteilt, gelten an den verschiedenen Flughäfen im Land unterschiedliche Regeln. Unabhängig davon bietet die niederländische Regierung im Juli und August kostenlose Corona-Tests für Reisende an.
An der deutsch-holländischen Grenze finden keine generellen Grenzkontrollen statt, stichprobenartige Überprüfungen sind dennoch möglich, heißt es. Die Niederlande als Transitland zu nutzen, ist ebenfalls möglich. Dafür ist ebenfalls kein negativer Corona-Test nötig.
Niederlande-Urlaub: Das sind die Corona-Regeln in Holland
- Es gelten keinerlei Kontaktbeschränkungen. Sprich: Reisende können sich in größeren Gruppen im Land aufhalten.
- Weiterhin gilt jedoch die Abstandsregel von 1,5 Metern. In allen öffentlichen Einrichtungen gibt es ein Hygienekonzept.
- Restaurants, Hotels und Bars haben geöffnet. Die Gastronomie muss durch die neuesten Entwicklungen zwischen 24 Uhr und 6 Uhr schließen.
- Im öffentlichen Nahverkehr und an Flughäfen gilt die Maskenpflicht.
- Diskotheken und Clubs dürfen nicht mehr öffnen, nachdem Ministerpräsident Rutte einige Lockerungen zurückgenommen hat.
- Bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen können Bußgelder von bis zu 400 Euro fällig werden.
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Niederlande-Urlaub trotz Corona: Das gilt bei der Rückreise nach Deutschland
Touristen, die mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland reisen wollen, müssen einen negativen Corona-Test am Flughafen vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene, Geimpfte und Kinder im Alter unter 12 Jahren. Vor Ort sind in der Regel Tests möglich.
Falls solch ein Test positiv ausfällt, muss der oder die Reisende sich vor Ort in Quarantäne begeben.
Niederlande-Urlaub: Rückreise aus Corona-Hochinzidenzgebiet nach Deutschland – Digitale Einreiseanmeldung
Da die Niederlande seit dem 27. Juli 2021 als Hochinzidenzgebiet gewertet werden, muss vor der Einreise in Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Das ist frühestens drei Tage vor der Einreise möglich. Die Bestätigung, die man erhält, muss bei Kontrollen am Flughafen oder Grenzübergang vorgezeigt werden. Liegt eine Quarantänepflicht vor, wird außerdem das zuständige Gesundheitsamt informiert.
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückkehrt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne, kann diese aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen verkürzen.
- Bei Einreise gilt sofort eine Quarantäne für 10 Tage.
- Quarantäne kann mit negativem Testergebnis (Meldung über die digitale Einreiseanmeldung) nach fünf Tagen beendet werden.
- Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend.
- Der Coronatest darf maximal 48 Stunden (Schnelltest) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) alt sein.
- Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Test- und Quarantäne-Pflicht.
(tu)