Spanien-Urlaub im Hochinzidenzgebiet: Diese Corona-Regeln gelten aktuell

Die Deutschen machen gern Urlaub in Spanien, insbesondere auf den Balearen und Kanaren. Doch welche Corona-Regeln gelten aktuell für Touristen im Land?
Offenbach/Madrid – In Hessen haben die Sommerferien begonnen. Für viele Familien geht es in den kommenden sechs Wochen in den Urlaub – meistens in den Süden. Besonders beliebt als Reiseziel ist Spanien mit seinen Inselgruppen Balearen und Kanaren.
Doch in Spanien herrscht derzeit alles andere als ausgelassene Ferienstimmung. Die Corona-Fallzahlen sind seit Wochen in einer erschreckenden Höhe. Das Robert-Koch-Institut stuft Spanien seit Dienstag (27.07.2021) als Hochinzidenzgebiet ein. Das Auswärtige Amt teilt deshalb mit: „Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit abgeraten.“ Dabei stand im Juni 2021 die Entscheidung zur Öffnung der Clubs auf Mallorca noch kurz bevor. Nun ist das Coronavirus jedoch wieder massiv ausgebrochen.
Corona-Urlaub in Spanien: Digitales Formular bei Einreise über Luftweg notwendig
Weil die Einreise aber grundsätzlich möglich ist, machen sich Urlauber aus Hessen trotzdem auf den Weg nach Spanien, bevorzugt auf die Ferieninseln der Balearen und Kanaren. Rund um die Einreise nach Spanien, den Aufenthalt und die Rückreise nach Deutschland gibt es einiges zu beachten.
„Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inklusive Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss“, teilt das Auswärtige Amt mit. Urlauber aus Deutschland, die direkt auf dem Luftweg nach Spanien fliegen, müssen bei der Einreise keinen negativen Covid-19-Test und keinen Impfschutz nachweisen. Deutschland wird von der spanischen Regierung nicht mehr als Risikogebiet eingestuft.
Es gibt jedoch eine Ausnahme für die Balearen: Angehörige von organisierten Gruppenreisen mit mehr als 20 Personen, die gemeinsam reisen, müssen beim Einchecken in die Unterkunft einen negativen PCR-Test oder einen vollständigen Impfnachweis vorlegen. Dies gilt vor allem für Klassenfahrten, Vereinsfahrten oder Abiturfeiern.
- Corona-Urlaub in Griechenland: Das müssen Reisende beachten
- Corona-Urlaub in den Niederlanden: Was Touristen wissen müssen

Zudem müssen Reisende, die bereits aus einem Risikogebiet anreisen, folgendes vorweisen:
- Ein negatives Testergebnis (maximal 48 Stunden alt)
- oder einen Nachweis, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt
- oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
Urlaub in Spanien: Corona-Testpflicht bei Einreise über Landweg
Bei der Einreise über Land besteht in Spanien noch immer eine Corona-Testpflicht für Urlauber. Der Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein und muss entweder als Ausdruck oder in digitaler Form vorgezeigt werden. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene jeweils mit entsprechendem Nachweis sowie Kinder unter zwölf Jahren. Folgende Daten muss das Test-Zertifikat enthalten:
- Datum des Corona-Tests
- Vorname und Nachname des Urlaubers
- Art des Tests
- Land, in dem getestet wurde
- Der Test darf auf Spanisch, Englisch, aber auch auf Deutsch abgefasst sein
Spanien-Urlaub trotz Corona: Regeln zu Maskenpflicht und Ausgangssperre
Zudem gilt landesweit eine Maskenpflicht an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann – beispielsweise auch am Strand.
Im Freien kann es ein Rauchverbot geben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Vielerorts ist das Rauchen im Gehen verboten.
Örtlich können sich Vorgaben zur Maskenpflicht oder auch zur Ausgangssperre unterscheiden. Auf Mallorca und den weiteren Inseln der Balearen ist die nächtliche Ausgangssperre derzeit aufgehoben, ebenso auf den Kanaren. Auch in den autonomen Gemeinschaften Madrid und Valencia gibt es derzeit keine Ausgangssperren. Lediglich in der autonomen Gemeinschaft Katalonien rund um Barcelona gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 1.00 und 6.00 Uhr.
Urlaub in Spanien: Diese weiteren Corona-Regeln gelten auf Mallorca und Co.
Auf den Balearen gelten zusätzliche Regeln gegen Corona. So sollten Urlauber auf Mallorca, Menorca und Ibiza die dringende Empfehlung der Regionalregierung zu den Kontaktbeschränkungen beachten. Im Freien sind Treffen mit bis zu 15 Personen erlaubt, in Innenräumen dürfen sich nicht mehr als zehn Personen versammeln. Die Regierung der Inselgruppe zieht angesichts hoher Corona-Zahlen nun Konsequenzen. Ein entsprechender Beschluss, der am Samstag, 24. Juli in Kraft treten soll, muss noch von der balearischen Justiz genehmigt werden. Das ist zu beachten:
- Restaurants und Lokale: Diese müssen nachts um 1 Uhr schließen. In Außenbereichen dürfen bis zu acht Personen an einem Tisch sitzen, in Innenbereichen maximal vier.
- Versammlungsverbot: Von 1 Uhr bis 6 Uhr werden sich ab Samstag, 24. Juli, nur noch Personen aus dem eigenen Haushalt treffen dürfen. Hotelgäste, die zusammen eingecheckt haben, gelten als ein Hausstand.
- Am Strand: Hier ist ein Abstand von 2 Metern zu Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, obligatorisch. Liegen oder Hängematten müssen nach dem Gebrauch desinfiziert werden.
- Rauchverbot im Freien: Es darf nur mit einem Abstand von zwei Metern und nur im Stehen geraucht werden. Ein Herumlaufen in den Straßen ist dann nicht gestattet.
Urlaub in Spanien: Quarantäne nach Rückreise nach Deutschland?
Da Spanien derzeit als Hochinzidenzgebiet gewertet wird, muss vor der Einreise in Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Das ist frühestens drei Tage vor der Einreise möglich. Die Bestätigung, die man erhält, muss bei Kontrollen am Flughafen oder Grenzübergang vorgezeigt werden. Liegt eine Quarantänepflicht vor, wird außerdem das zuständige Gesundheitsamt informiert.
- Bei Einreise gilt sofort eine Quarantäne für 10 Tage.
- Quarantäne kann mit negativem Testergebnis (Meldung über die digitale Einreiseanmeldung) nach fünf Tagen beendet werden.
- Zusätzlich zur digitalen Einreiseanmeldung ist bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) verpflichtend.
- Der Coronatest darf maximal 48 Stunden (Schnelltest) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) alt sein.
- Für Kinder unter 12 Jahren gibt es keine Test- und Quarantäne-Pflicht.
Wie fast überall in der Welt steigt in Spanien die Sorge vor der Delta-Variante. In den letzten Wochen ist der Anteil dieser Corona-Variante massiv gestiegen. (esa)