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Hartz IV: Bürgergeld, Regelsätze, Zuverdienstgrenze - Das ändert sich demnächst für alle Empfänger

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Von: Patricia Huber

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Hartz-IV-Empfänger erwarten in diesem Jahr einige Änderungen. © Christoph Hardt/Imago Images

Auf Hartz-IV-Empfänger kommen in diesem Jahr einige Neuerungen zu. Nicht nur der Regelsatz hat sich geändert, auch das Bürgergeld wirft seine Schatten voraus.

Berlin - Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien etliche Änderungen für ihre Regierungszeit angekündigt. Auch das Hartz-IV*-System ist davon betroffen, denn es soll reformiert werden und einen neuen Namen erhalten. Doch die ersten Neuerungen, über die sich Hartz-IV-Empfänger freuen dürften, gab es schon zum Start ins neue Jahr.

Hartz IV: Das sind die Regelsätze 2022

Noch 2021 wurde beschlossen, dass die Hartz-IV-Regelsätze* ab dem 1. Januar 2022 steigen. So viel erhalten Empfänger nun monatlich.

Alleinstehende449 Euro
Paare in einer Bedarfsgemeinschaftje 404 Euro
Volljährige in Einrichtungen360 Euro
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern360 Euro
Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren376 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahren311 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahren285 Euro

Außerdem ist bis Ende März 2022 der Zugang zu Hartz-IV* noch erleichtert. Daher werden die Angemessenheit der Wohnkosten und die Vermögensprüfung bei neuen Anträgen bis dahin ausgesetzt.

Hartz IV: Online arbeitslos melden ab sofort möglich

Mit Hartz IV soll jedoch bald schon Schluss sein. Denn die Ampel-Koalition möchte es durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Hier ist besonders der letzte Teil interessant, da schon zum 1. Januar ein Schritt Richtung unkomplizierte und digitale Zugänglichkeit gemacht wurde. Mittlerweile können sich Bürger nämlich online arbeitslos melden.

Wer diesen Service nutzen möchte, benötigt einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder einen Ausweises eines EU- oder EWR-Landes. Wer das Online-Angebot nicht nutzen kann oder möchte, kann sich auch weiterhin vor Ort arbeitslos melden.

Bürgergeld: Das soll sich ändern

Aber was möchte die neue Regierung mit dem Bürgergeld noch ändern? Es soll vor allem die Eingliederung wieder erleichtern, weshalb Eingliederungsmaßnahmen zusätzlich finanziell belohnt werden sollen. Außerdem möchten SPD, Grüne und FDP die Zuverdienstgrenze und das Schonvermögen erhöhen.

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs soll außerdem die Vermögensanrechnung ausgesetzt werden und die Angemessenheit der Wohnkosten soll anerkannt werden. Inwiefern sich die Regelsätze mit der Einführung des Bürgergelds ändern werden, ist bisher nicht bekannt. (ph) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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